Kreis sucht Unterstützung für Bevölkerungszählung

Kreis sucht Unterstützung für Bevölkerungszählung

Für den Zensus 2022 sucht der Landkreis Aurich insgesamt 255 Erhebungsbeauftragte - Aufwandsentschädigung in Höhe bis zu 700 Euro.

LKA/Aurich. In diesem Jahr findet wieder eine bundesweite Bevölkerungszählung statt. Für den Zensus 2022 sucht der Landkreis Aurich deshalb insgesamt 255 Erhebungsbeauftragte. Die ehrenamtlichen Helfer*innen erhalten für ihre Arbeit eine Aufwandsentschädigung in Höhe bis zu 700 Euro.

2022 steht im Zeichen des Zensus. Durch die bundesweite Zählung wird ermittelt, wie viele Menschen in der Republik leben, wie sie wohnen oder arbeiten. Die Erhebungsdaten werden in der Praxis durch ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte gesammelt. Diese bekommen nach einer vorherigen halbtägigen Einweisung einen Bezirk mit ungefähr 100 auskunftspflichtigen Personen zugewiesen. Ab dem Stichtag am 15. Mai führen die Helfer*innen mit den vorgegebenen Erhebungsunterlagen dann die persönlichen Befragungen durch. Dafür steht ihnen der Zeitraum bis Ende Juli 2022 zur Verfügung. Die Organisation findet dabei durch die Beauftragten selbst statt und ermöglicht so Befragungen auch nach Feierabend oder samstags. Die genauen Tätigkeiten sowie die Rahmenbedingungen sind in der Stellenbeschreibung des Landkreises unter www.landkreis-aurich.de/zensus-2022 zu finden. 

Wesentliche Voraussetzungen, um als Erhebungsbeauftragte*r tätig sein zu können, sind die Volljährigkeit und ein Wohnsitz in Deutschland zum Zensus-Stichtag. Zum Schutz gegenüber den auskunftspflichtigen Personen, sind Beschäftigte aus dem Verwaltungsvollzug grundsätzlich von der Tätigkeit ausgeschlossen. Zu diesem Bereich zählen beispielsweise Einwohnermelde-, Ordnungs-, Standes-, Jugend- oder Sozialämter sowie Steuerverwaltungen, Bußgeldstellen und Polizeibehörden.

Grundsätzlich werden die Zahlen für den Zensus 2022 durch eine registergestützte Bevölkerungszählung erfasst und durch Stichproben ergänzt sowie mit einer Gebäude- und Wohnungszählung kombiniert. Dabei verfolgt der Zensus drei Ziele: Neben der amtlichen Ermittlung der Einwohnerzahl, beispielsweise zur Bemessungsgrundlage für (EU-)Fördergelder oder die Einteilung in Wahlkreise, dient die Zählung auch zur Erfassung von soziodemografischen Merkmalen. Aus diesen ergeben sich im weiteren Verlauf Grundlagen für die Planung von Kindergärten, Schulen oder Altenheimen. Das dritte Ziel besteht aus der Gewinnung von Angaben zu Wohnungen und Gebäuden um damit wohnungspolitische Entscheidungen sowie Maßnahmen zur Raumplanung treffen zu können. Grundsätzlich ist die Erfassung der Bevölkerungsergebnisse für alle EU-Mitgliedsstaaten verpflichtend. Der Landkreis Aurich organisiert dabei die Befragungen zu den ersten beiden Zielen und führt diese an der Haushaltsstichprobe, Gemeinschaftsunterkünften (z.B. Altenheim) und Wohnheimen (z.B. Studentenheim) durch. Für den Landkreis Aurich ergibt sich eine Haushaltsstichprobe in Höhe von 8450 Anschriften mit 25.367 auskunftspflichtige Personen. Hinzu kommen noch 163 Gemeinschaftsunterkünfte und Wohnheime mit etwa 2304 Personen die von den ehrenamtlichen Erhebungsbeauftragten befragt werden müssen.