Jugendschöffen: Ehrenamt mit großer Verantwortung

Jugendschöffen: Ehrenamt mit großer Verantwortung

Für die kommende Amtsperiode 2024 – 2028 sammelt die Auricher Kreisverwaltung wieder die Bewerbungen von potentiellen Jugendschöff*innen.

Die bundesweite Suche nach verantwortungsvollen Personen für das wichtige Ehrenamt der Schöff*innen und Jugendschöff*innen hat begonnen. Für die kommende Amtsperiode 2024 – 2028 sammelt daher auch die Auricher Kreisverwaltung wieder die Bewerbungen von Interessierten. Für die kommenden fünf Jahre werden insgesamt 150 Freiwillige für das Auricher Kreisgebiet benötigt.

Bei den ehrenamtlich tätigen Jugendschöff*innen handelt es sich um Personen ohne juristische Vorbildung. Sie nehmen neben den Berufsrichter*innen an Verhandlungen des Jugendgerichts teil und beteiligen sich aktiv an dem Prozess.

„Die Tätigkeit als Schöffe hat mir in der letzten Wahlperiode einen völlig neuen Blickwinkel auf die Arbeit der Justiz ermöglicht“, berichtet einer der bisherigen Jugendschöffen im Landkreis Aurich und Mitarbeiter der Kreisverwaltung, Jan-Hendrik Gastmann.

Für ihn sei es spannend und interessant, auch die Hintergründe für das Verhalten junger Straftäter*innen zu erfahren und die Geschichten hinter den Menschen kennenzulernen.

„Dabei darf man niemals außer Acht lassen, dass man eine hohe Verantwortung gegenüber den Jugendlichen trägt.“

Voraussetzung für die ehrenamtliche Tätigkeit als Jugendschöff*in ist, dass Kompetenzen und Erfahrung im Bereich der Jugenderziehung vorliegen. Diese können auf unterschiedlichste Weise erwerben. Dazu zählen längerfristige berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeit bei Jugendverbänden, in der Jugendhilfe oder Jugendfreizeiteinrichtungen sowie Tätigkeit im schulischen Bereich oder private Erziehungs- und Betreuungstätigkeit.

Dem Wahlausschuss müssen durch die Kreisverwaltung 100 Personen für das Amtsgericht Aurich, 36 Personen für das Amtsgericht Norden und 14 Personen für das Amtsgericht Emden vorgeschlagen werden. Interessierte Personen, die sich für das Amt des Jugendschöffen zur Verfügung stellen möchten, können sich über ein Meldeformular auf der Internetseite der Kreisverwaltung unter www.landkreis-aurich.de/schoeffenwahl bewerben. Die Meldung wird im weiteren Verlauf geprüft und die Daten nach Vorliegen aller Voraussetzungen in die entsprechende Vorschlagsliste aufgenommen.