Investition in Denkmalschutz bewahrt Kulturlandschaft

Investition in Denkmalschutz bewahrt Kulturlandschaft

Landkreis Aurich gewährt Zuschüsse zur Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen

LKA/Aurich. Mit jährlich 300.000 Euro Haushaltsmitteln gewährt der Landkreis Aurich Zuwendungen zur Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen. Der erste Förderbescheid wurde nun Anfang Juni an die Besitzer eines kleinen Gulfhauses in Ihlow übergeben. Das historische Bauwerk wurde um 1800 errichtet und erhält im Rahmen der Förderung eine neue Dacheindeckung.

Das in Ostfriesland typische Dach eines Gulfhauses besteht aus Reetdachkappe mit Heidefirst und Ziegelschürze. Die historische Bauweise beschreibt einen First aus Heidekraut und ein überwiegend mit Reet eingedecktes Dach. Das untere Drittel besteht aus gebrannten Tonziegeln – der sogenannten Ziegelschürze. So verhält es sich auch bei dem nun geförderten Bauwerk, ein Einzeldenkmal, das sich seit gut 30 Jahren im Besitz des Ehepaares Harm und Bettina Bey befindet. In den 1980er-Jahren hatten sie das zum damaligen Zeitpunkt noch landwirtschaftlich betriebene ostfriesische Bauernhaus von Bettina Beys Großvater erworben. „Bereits damals haben wir viel mit dem damaligen Denkmalpfleger aus Oldenburg zusammengearbeitet,“ erinnert sich Dr. Harm Bey an die Anfänge. „Für uns war es eine Menge Arbeit, überwiegend an den Wochenenden.“ Gemeinsam mit einem Architekten habe man einen Sanierungsplan entwickelt, um das Gebäude dauerhaft zu erhalten. Die besondere Herausforderung war der Erhalt des in Ostfriesland als „Dörstoken Wark“ bekannten historischen Ständerwerks des Gulfes. „Dabei handelt es sich um ein Traggerüst aus natürlich gewachsenen Baumstämmen,“ weiß der Hausbesitzer. „Die sind weder gerade, noch sind sie behauen oder anderweitig aufbereitet.“ Teilweise befand sich noch die Rinde am Stamm, ergänzt seine Frau die Beschreibung der mittlerweile seltenen ostfriesischen Bautradition. Um dieses Ständerwerk in seiner ursprünglichen Form zu erhalten, aber eine weiterhin funktionierende Statik des Gebäudes zu sichern, wurden deshalb bereits in den 80er-Jahren Verstärkungen aus Metall eingebaut.

Jedes Denkmal für sich präge das jeweilige Ortsbild und halte Geschichte lebendig, betonte Eiko Ahten, Baudezernent des Landkreises Aurich im Rahmen eines Ortstermins zur Übergabe des Förderbescheides. „Als Zeugnisse der Zeitgeschichte liegt der Erhalt dieser Denkmäler im öffentlichen Interesse.“ Das bekräftigte auch Gerhard Rinderhagen (CDU), Vorsitzender des Ausschusses für Kreisentwicklung und Umwelt. Denkmalpflege sei immer auch ein Dienst für die Allgemeinheit und müsse daher mit entsprechenden finanziellen Fördermitteln bedacht werden.

Da die fachgerechte Pflege und Instandsetzung von Baudenkmalen häufig mit hohen Kosten verbunden ist, seien Eigentümer*innen nicht selten auf eine finanzielle Förderung durch Dritte angewiesen. „Eigentümer eines denkmalgeschützten Bauwerkes haben oftmals keine leichte Aufgabe zu erfüllen,“ erläutert Ahten die Hintergründe. Daher freue er sich, dass der Kreistag Haushaltsmittel hierfür zur Verfügung gestellt hat und eine entsprechende Förderrichtlinie verabschiedet worden sei. Somit stünden für diese wichtige Aufgabe jährlich 300.000 Euro bereit. Laut dem Baudezernenten gehe es dabei auch darum, „das prägende Bild unserer einzigartigen Kulturlandschaft zu bewahren.“

Neben vielen weiteren Sanierungsarbeiten an dem Ihlower Bauwerk wurde 1988 auch das für Gulfhäuser typische Reetdach wiederhergestellt. Die Erneuerung dieser aufwendigen Dacheindeckung ist nun auch das Ziel der aktuellen Förderung. „Nach über 30 Jahren ist die Reetschicht so dünn geworden, dass die Drähte zum Vorschein kommen,“ beschreibt die Denkmalpflegerin des Landkreises, Katharina Duraj, die momentane Situation. Das Eindringen von Feuchtigkeit müsse zwingend verhindert werden um „eine damit einhergehende Schädigung der denkmalwerten Dachkonstruktion zu vermeiden.“ Durch die Unterstützung des Landkreises Aurich sowie des Niedersächsischen Landesamtes für Denkmalpflege ist die Finanzierung für die Dachsanierung der historischen Besonderheit gesichert.
Gut ein Drittel der Baukosten wird nun durch die Förderung des Landkreises gedeckt. „Für uns ist das immer ein Herzensprojekt gewesen,“ erklärt Dr. Harm Bey die persönlichen Beweggründe des Ehepaars. „Daher freuen wir uns über die Förderung und bedanken uns im Speziellen auch bei Katharina Duraj als zuständiger Denkmalpflegerin für die Unterstützung.“

Die Förderrichtlinie des Landkreises sieht jährlich zwei Stichtage für die Antragstellung vor. Bis zum ersten Stichtag am 31. Januar 2021 wurden laut der Leiterin des Amtes für Bauordnung, Planung und Naturschutz, Judith Vogel, insgesamt 15 Anträge bei der Unteren Denkmalschutzbehörde eingereicht, von denen letztlich neun bewilligt werden konnten. Zuwendungen werden für die Erhaltung und die Pflege von Kulturdenkmalen gewährt, die im Denkmalverzeichnis eingetragen sind, erläutert Vogel. Ausschlaggebend seien darüber hinaus unter anderem die Art des Denkmals, das Baujahr, die städtebauliche, wissenschaftliche, geschichtliche oder künstlerische Bedeutung und letztendlich auch der Zustand des Denkmals. Außerdem muss die Maßnahme im Vorfeld mit der Unteren Denkmalschutzbehörde abgestimmt worden sein.

Der nächste Stichtag für die Antragsstellung auf Förderung im Rahmen des Denkmalschutzes ist der 30. September dieses Jahres.