Gehölzentfernung für die Uferschnepfe

Gehölzentfernung für die Uferschnepfe

Maßnahmen zum Schutz bedrohter Wiesenvögel

Im Rahmen der Managementmaßnahmen für den Wiesenvogelschutz im Landschaftsschutzgebiet „Ostfriesische Meere“ und Naturschutzgebiet „Großes Meer, Loppersumer Meer“ (EU-Vogelschutzgebiet „Ostfriesische Meere“) beabsichtigt der Landkreis Aurich zum Schutz und zur Förderung bedrohter Wiesenvögel, auf verschiedenen Flächen des Vogelschutzgebiets Gehölze und andere hochwüchsige Vegetationsstrukturen zu entfernen.

Das Vogelschutzgebiet „Ostfriesische Meere“ gehört zu den wichtigsten Brutgebieten für Wiesenvögel in Niedersachsen. Seit Jahrzehnten gibt es immer weniger Wiesenvögel. In den vergangenen 25 Jahren ist für die besonders stark betroffene Uferschnepfe ein Rückgang von über 50 % zu verzeichnen, so dass die Art hier derzeit als „stark bedroht“, bundesweit sogar als „vom Aussterben bedroht“ eingestuft wurde. Es gibt noch ca. 40 Brutpaare der Uferschnepfe im Vogelschutzgebiet, jedoch ist der Vermehrungserfolg nicht ausreichend, um den Bestand zu erhalten. Daher hat die Region eine besonders hohe Verantwortung für das Überleben bedrohter Wiesenbrüter, wie Uferschnepfe, Bekassine, Kiebitz und Rotschenkel, die auf eine offene, strukturarme Landschaft angewiesen sind.

Die Landschaftsstrukturen rund um die „Ostfriesischen Meere“ haben sich durch eine gegenüber früher geänderte Bewirtschaftungs- und Unterhaltungspraxis schleichend verändert. So wurden viehkehrende Gräben durch Zäune ersetzt, die Unterhaltung von Gräben nicht mehr durchgängig durchgeführt und Seitenstreifen nicht mehr gemäht oder beweidet.

Aufkommende Gehölze und andere hochwüchsige Vegetationsstrukturen stellen ein Problem für den Wiesenvogelschutz dar, da insbesondere die Uferschnepfe bis zu 250 Meter Abstand zu senkrechten Strukturen einhält. Greifvögel und Rabenkrähen nutzen höhere Gebüsche und Bäume als Niststandorte oder als Ansitzwarten zum Ausspähen von Beute. Ebenso profitieren Fuchs, Steinmarder und Hermelin von der Deckung in dieser ehemals offenen Landschaft und beeinträchtigen die Population der Wiesenvögel nachhaltig. Die in ihren Beständen stark gestiegenen beutegreifenden Säuger wurden mit Hilfe von Wildkameras als wesentliche Nesträuber identifiziert. Während die Fressfeinde für ihre Beutesuche ohne Weiteres auf andere Flächen ausweichen können, stellen die bedrohten Wiesenvögel besondere Ansprüche an ihr Brutgebiet und sind auf offene und strukturarme Flächen angewiesen.

Alle wissenschaftlichen Untersuchungen zu den Verlustursachen von Gelegen und Küken weisen darauf hin, dass diverse Säugetierarten als Beutegreifer eine Hauptrolle spielen. Bei den Verlusten von Küken sind häufig auch Mäusebussard, Rabenkrähe und Weihen von Bedeutung. Die ansonsten günstigen Lebensräume können diese entscheidenden Faktoren nicht ausgleichen und es werden nicht ausreichend Jungvögel flügge.

Ziel der Entfernung von Gehölzen ist die Wiederherstellung der charakteristisch offenen Landschaft um den Wiesenvögeln einen Vorteil zu bringen. Die Ergebnisse ähnlicher Maßnahmen im Rahmen eines Gelege- und Kükenschutzprojektes in den Barsteder Meeden zeigen, dass der Bruterfolg nach dem Entfernen von Gehölzstrukturen deutlich zunimmt.

Bei den zu entfernenden Gehölzbeständen handelt es sich um Brombeer- und Staudensäume und Jungwuchs, in geringerem Maße um Gehölzbestände mit einem Alter zwischen 20-40 Jahren und um einige wenige ältere Baumbestände. Alle Gehölzbestände werden vorher intensiv durch Gutachter auf Fledermausvorkommen untersucht. Für Fledermäuse wertvolle Gehölze bleiben erhalten.

Im Rahmen des von der EU geförderten Projektes ist in den kommenden Wochen zunächst das Entfernen von Gehölzstrukturen im EU-Vogelschutzgebiet geplant, da hier ungewollter Aufwuchs von Gebüschen stattfindet. Durch das Abtragen dieser Strukturen kann die Teilfläche wieder bewirtschaftet und erneuter Aufwuchs verhindert werden. Die erforderlichen Maßnahmen werden durch eine beauftragte Projektleitung fachlich begleitet und umgesetzt.

Um die betroffenen Flächen erreichen zu können ist es gegebenenfalls erforderlich, andere Flurstücke als Zuwegung zu nutzen. Die Durchführung der Gehölzentfernungen erfolgt in der Zeit von Oktober 2022 bis Februar 2023. Die Kosten werden durch Fördermittel des Landes Niedersachsen und der EU sowie durch Eigenmittel des Landkreises Aurich getragen. Für Eigentümer und Pächter betroffener Flächen werden weder Aufwand noch Kosten entstehen.