Fristen für Führerschein-Umtausch beachten

Fristen für Führerschein-Umtausch beachten

spätestens 19. Januar 2033 müssen die alten Führerscheine umgetauscht und durch die neuen EU-Führerscheine ersetzt werden. Damit der Umtauschprozess geregelt abläuft, gibt es gestaffelte Fristen. Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie bittet die Auricher Kreisverwaltung die Bürgerinnen und Bürger darum, sich mit zeitlichen Terminanfragen an diese Fristen zu halten (siehe Tabelle unten). Das bedeutet, dass derzeit nur Führerscheine für die Jahrgänge 1953-1958 und für anderweitige Ausnahmefälle umgeschrieben werden. Die entsprechende Umtauschfrist für diese Altersgruppe endet am 19. Januar 2022.  „Bitte melden Sie sich hierzu erst, wenn ihre Frist in weniger als 12 Monaten abläuft. Wir bitte um Ihr Verständnis“, heißt es dazu von der Kreisverwaltung.

Kontaktmöglichkeiten per E-Mail unter fuehrerschein@landkreis-aurich.de oder telefonisch unter 04941 16-3600.

Zugleich weist die Kreisverwaltung noch einmal darauf hin, dass die Vorsprache bei der Straßenverkehrsabteilung aufgrund der Corona-Pandemie derzeit nur auf Termin möglich ist und, wenn machbar, die Online-Zulassung genutzt werden sollte: https://www.landkreis-aurich.de/zulassung/

 

Geburtsjahr

Umtausch bis

Vor 1953

19.01.2033

1953-1958

19.01.2022

1959 - 1964

19.01.2023

1965-1970

19.01.2024

1971 und später

19.01.2025

 

 

 

Ausstellungsjahr

Umtausch bis

1999 -2001

19.01.2026

2002-2004

19.01.2027

2005 - 2007

19.01.2028

2008

19.01.2029

2009

19.01.2030

2010

19.01.2031

2011

19.01.2032

2012 – 18.01.2013

19.01.2033