Ehrenamtliche Richterinnen und Richter für das Sozialgericht Aurich gesucht
Ehrenamtliche Richterinnen und Richter an den Sozialgerichten nehmen eine verantwortungsvolle Aufgabe wahr: Sie wirken aktiv an der Rechtsprechung mit und vertreten als unabhängige Mitglieder der Kammern das Volk, in dessen Namen die Urteile gesprochen werden.
Das Landessozialgericht Niedersachsen sucht derzeit mehrere engagierte Bürgerinnen und Bürger, die dieses Ehrenamt am Sozialgericht Aurich übernehmen möchten.
Ehrenamtliche Richterin oder ehrenamtlicher Richter kann werden, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und das 25. Lebensjahr vollendet hat. Nicht zugelassen sind hingegen Personen, die bei Trägern und Verbänden der Sozialversicherung, den Kassenärztlichen oder Kassenzahnärztlichen Vereinigungen, den Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit oder bei Kreisen und kreisfreien Städten tätig sind – sofern die jeweilige Kammer über Streitigkeiten aus diesem Arbeitsbereich entscheidet.
Ein Merkblatt mit allen Rechten und Pflichten ehrenamtlicher Richterinnen und Richter steht zur Verfügung.
Interessierte können sich direkt an Herrn de Vries wenden:
Telefon: 04941 16-5001
E-Mail: EdeVries@landkreis-aurich.de