Bei Ermittlung von Kontaktdaten ist Eigenverantwortung gefragt

Bei Ermittlung von Kontaktdaten ist Eigenverantwortung gefragt

Die aktuellen Infizierten-Zahlen im Landkreis Aurich steigen mit hoher Geschwindigkeit. Diese Entwicklung reiht sich in das bundesweite Infektionsgeschehen ein. Vor diesem Hintergrund wird sich das Gesundheitsamt des Landkreises Aurich bei erhöhten Fallzahlen von Infizierten und der damit verbundenen erhöhten Anzahl an Kontaktpersonen auf die Nachverfolgung der sogenannten Haushaltskontakte eines Indexfalls konzentrieren. Weiterhin müssen besonders kritische Bereiche, wie Senioren- und Pflegewohnheime, medizinische Einrichtungen und Personen mit erhöhtem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf im Fokus bleiben.

Für die Ermittlung von engeren Kontaktpersonen ist die Behörde auf die Mithilfe und die Eigenverantwortung der betroffenen infizierten Personen angewiesen. In diesem Zusammenhang weist das Gesundheitsamt auf die bestehende Niedersächsische SARS-CoV-2-Absonderungsverordnung hin. Diese regelt unter anderem, dass Personen, die einen Selbsttest durchgeführt und dabei ein positives Testergebnis erhalten haben, verpflichtet sind, sich zunächst in Quarantäne zu begeben. Sie müssen die Information über ihr positives Testergebnis an das Gesundheitsamt übermitteln. Danach ist in Absprache mit dem Gesundheitsamt unverzüglich ein PCR-Test zur Abklärung vorzunehmen.

Darüber hinaus enthält die Verordnung die Verpflichtung für infizierte Personen, eine Kontaktliste anzulegen, die dem Gesundheitsamt auf Verlangen zur Verfügung gestellt werden muss, um die Kontaktnachverfolgung zu beschleunigen. Damit sollen die niedersächsischen Gesundheitsämter vor dem Hintergrund gestiegener Infektionszahlen entlastet werden.

Die Inhalte der Corona Absonderungsverordnung sind durch das Ministerium kompakt grafisch dargestellt unter dem Link https://www.niedersachsen.de/download/176037

Engere Kontaktpersonen können sich darüber hinaus auf der Homepage des Landkreises Aurich mittels eines Erhebungsbogens mit dem Gesundheitsamt in Verbindung setzen. Dort sind auch wichtige Quarantäne-Regeln für geimpfte Kontaktpersonen zu finden: https://www.landkreis-aurich.de/soziales-gesundheit/gesundheit/aktuelle-informationen-zum-thema-corona/erhebungsbogen-kontaktpersonennachverfolgung.html

Bei Auftreten von Infizierten in größeren Kontaktsituationen, z.B. in Schulen, Kindergärten und Kindertagesstätten, ist das Gesundheitsamt auf die aktive Mit- und Zuarbeit der Einrichtungen weiterhin angewiesen.