Öffentliche Bekanntmachung eines Genehmigungsverfahrens nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz Windpark Sommerpolder GmbH & Co. KG (Az.: 2418/2025)
Die Windpark Sommerpolder GmbH & Co. KG, Störtebekerstraße 3, 26736 Krummhörn, beabsichtigt im Rahmen eines Repoweringprojekts auf den Grundstücken in der Gemarkung Grimersum, Flur 3, Flurstücke 39/6 und 45/4 sowie Flur 21, Flurstücke 35/3, 37/3 und 37/4, auf den Grundstücken in der Gemarkung Eilsum, Flur 7, Flurstücke 3/1 und 6/1 sowie auf dem Grundstück in der Gemarkung Leybuchtpolder, Flur 6, Flurstück 29/1 die Errichtung und den Betrieb von sieben Windenergieanlagen des Typs Enercon E-160 EP5 E3 mit einer Nabenhöhe von 119,83 m, einer Gesamthöhe von 199,83 m und einer Kapazität von jeweils 5.560 kW. Hierzu sollen sieben vorhandene Windenergieanlagen zurückgebaut werden. Die Antragstellerin beabsichtigt, die Anlagen voraussichtlich im November 2027 in Betrieb zu nehmen.
Das Vorhaben bedarf der Genehmigung gem. § 16b Abs. 1 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz -BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. August 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 189), i. V. m. § 1 der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen -4. BImSchV-) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. November 2024 (BGBl. 2024 I S. 1274), sowie der lfd. Nr. 1.6.2 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV. Zuständig für die Erteilung der Genehmigung ist der Landkreis Aurich.
Die Antragstellerin hat gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 323), die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt. Das Entfallen der Vorprüfung nach § 9 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 i.V.m. Ziffer 1.6.2 der Anlage 1 UVPG wird als zweckmäßig erachtet. Der Landkreis Aurich hat daher gemäß § 5 Abs. 1 i.V.m. § 7 Abs. 3 UVPG festgestellt, dass die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Für das Vorhaben wurde ein Umweltverträglichkeitsprüfungsbericht (UVP-Bericht) vorgelegt.
Das Vorhaben wird hiermit gem. § 10 Abs. 3 BImSchG i.V.m. §§ 8 ff. der 9. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 3. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 225), öffentlich bekannt gemacht.
Der Antrag auf Erteilung der Genehmigung mitsamt seinen beigefügten Unterlagen, die Angaben über die Auswirkungen der Anlagen auf die Nachbarschaft und die Allgemeinheit enthalten, einschließlich des UVP-Berichts, werden für die Dauer eines Monats zur Einsichtnahme ausgelegt. Darüber hinaus werden auch die der Genehmigungsbehörde im Zeitpunkt der Bekanntmachung vorliegenden entscheidungserheblichen behördlichen Stellungnahmen, die Angaben über die Auswirkungen der Anlagen auf die Nachbarschaft und die Allgemeinheit oder Empfehlungen zur Begrenzung dieser Auswirkungen enthalten, ausgelegt. Die Auslegungsfrist beginnt mit dem 03.11.2025 und endet am 02.12.2025.
Die zur Einsichtnahme ausliegenden Unterlagen können für die Dauer der Auslegung digital im UVP-Portal Niedersachsen unter https://www.uvp-verbund.de/trefferanzeige?docuuid=8825a7bf-3100-4459-b312-bac82cbd7820&rank=date und über die Internet-Seite des Landkreises Aurich unter www.landkreis-aurich.de (Bekanntmachungen> Bekanntmachungen > Windenergie) eingesehen werden. Für den o.g. Zeitraum besteht die Möglichkeit, eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt zu bekommen.
Die Unterlagen können zudem bei den folgenden Stellen innerhalb der Dienstzeiten in Papierform eingesehen werden:
Landkreis Aurich
Kirchdorfer Straße 7-9
Zimmer-Nr. 111
26603 Aurich
Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag in der Zeit von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Eine vorherige Anmeldung und Terminvereinbarung wird empfohlen:
Tel.-Nr. 04941 16-6310, 16-6314
Gemeinde Krummhörn
Raum 3.04
Rathausstraße 2
26736 Krummhörn
Montag bis Freitag in der Zeit von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Montag bis Donnerstag in der Zeit von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Eine vorherige Anmeldung und Terminvereinbarung wird empfohlen:
Tel. 04923 916-120
Stadt Norden
Zimmer-Nr. 5
Am Markt 24
26506 Norden
Montag bis Freitag in der Zeit von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Donnerstag auch in der Zeit von 14:30 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung unter Tel. 04931 923-530
Samtgemeinde Brookmerland
Bauamt
Am Markt 10
26529 Marienhafe
Montag bis Freitag in der Zeit von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag auch in der Zeit von 14:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Eine vorherige Anmeldung und Terminvereinbarung wird empfohlen:
Tel.-Nr. 04934 81-1290
Der Behörde liegen als Bestandteil der Antragsunterlagen u. a. folgende entscheidungserhebliche Berichte und Empfehlungen vor:
Kurzbeschreibung des Repowering-Projektes Sommerpolder nach § 4 Abs. 3 i.V.m. § 4e der 9. BImSchV – Windpark Sommerpolder GmbH & Co. KG vom 25.08.2025
Allgemein verständliche, nichttechnische Zusammenfassung des UVP-Berichts gem. § 16 Abs. 1 Nr. 7 UVPG, Repowering Windpark Sommerpolder – H & M Ingenieurbüro GmbH & Co. KG vom 20.02.2025
Bericht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Bericht), Repowering Windpark Sommerpolder, Projekt Nr. 6129 – H & M Ingenieurbüro GmbH & Co. KG vom 20.02.2025
Landschaftspflegerischer Begleitplan, Repowering Windpark Sommerpolder, Projekt-Nr. 6129 – H & M Ingenieurbüro GmbH & Co. KG vom 20.02.2025
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Repowering Windpark Sommerpolder, Projekt-Nr. 6129 – H & M Ingenieurbüro GmbH & Co. KG vom 20.02.2025
Naturschutzfachliche Bestandsaufnahme der Brut- und Gastvögel, Revisionsfassung 1, Repowering Windpark Schoonorth, Projekt-Nr. 6061 – H & M Ingenieurbüro GmbH & Co. KG vom 12.02.2025
Geotechnischer Untersuchungsbericht, Errichtung von Windenenergieanlagen WP Krummhörn (Sommerpolder), Projekt-Nr.: 2302618 – HPC AG vom 20.11.2024
Bodenschutz- und Bodenmanagementkonzept WP Sommerpolder, Repowering, Projekt-Nr.: 2302620 – HPC AG vom 05.06.2025
Schalltechnisches Gutachten, Bericht Nr. 5027-24-L1 – IEL GmbH vom 20.01.2025
Berechnung der Rotorschattenwurfdauer, Bericht Nr. 5027-24-S1 - IEL GmbH vom 27.01.2025
Gutachten zur optisch bedrängenden Wirkung, Bericht-Nr. NE-B-130627, noxt! engineering GmbH vom 04.02.2025
Gutachten Eisansatzerkennung an Rotorblättern von ENERCON Windenergieanlagen durch das ENERCON-Kennlinienverfahren und externe Eissensoren, Bericht-Nr. 8111 7247 373 D Rev. 2 – TÜV NORD EnSys GmbH & Co. KG vom 28.02.2022
Gutachten zur Eisrisikoanalyse, Bericht-Nr. NE-B-130650 – noxt! engineering GmbH vom 15.01.2025
Gutachten zur Standorteignung, Bericht-Nr. NE-B-130508 – noxt! engineering GmbH vom 17.01.2025
Zusammenstellung der typengeprüften Dokumentationen (Typenprüfung) E-160 EP5 E3-HST-120-FB-C-01 Rev. 2 - Enercon GmbH
Allgemeines Brandschutzkonzept für die Errichtung einer Windenergieanlage des Typs Enercon E-160 EP5 E3 R1 mit 120 m Nabenhöhe - Brandschutzbüro Monika Tegtmeier vom 28.11.2022
Ergänzung zu den allgemeinen Brandschutzkonzepten der Windenergieanlagen des Herstellers Enercon - Brandschutzbüro Monika Tegtmeier vom 12.11.2024
Ergänzung zu den anlagenspezifischen Brandschutzkonzepten der Windenergieanlagen des Herstellers Enercon - Brandschutzbüro Monika Tegtmeier vom 13.02.2025
Etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben können vom 03.11.2025 bis zum 02.01.2026 schriftlich oder elektronisch beim Landkreis Aurich (immissionsschutz@landkreis-aurich.de), der Gemeinde Krummhörn, der Stadt Norden oder der Samtgemeinde Brookmerland erhoben werden. Einwendungen werden der Antragstellerin und den Behörden, deren Aufgabenbereich durch die Einwendungen berührt ist, bekannt gegeben. Auf Verlangen des Einwenders sollen dessen Name und Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Nach Ablauf der Einwendungsfrist entscheidet die Genehmigungsbehörde nach Ausübung pflichtgemäßen Ermessens darüber, ob ein Erörterungstermin stattfindet. Gemäß § 16 der 9. BImSchV soll bei der Errichtung oder Änderung von Windenergieanlagen auf den Erörterungstermin verzichtet werden, wenn nicht der Antragssteller diesen beantragt. Sofern keine Erörterung erfolgt, wird gesondert öffentlich bekannt gemacht, dass der Erörterungstermin nicht stattfindet.
Findet der Erörterungstermin statt, werden die rechtzeitig gegen das Vorhaben erhobenen Einwendungen am 27.01.2026 um 09:00 Uhr im Sitzungssaal 1.105 des Kreishauses, Fischteichweg 7-13, 26603 Aurich mit den Einwendern und der Antragstellerin erörtert. Der Erörterungstermin ist öffentlich. Er dient dazu, die rechtzeitig gegen das Vorhaben erhobenen Einwendungen zu erörtern, soweit diese für die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen nach dem BImSchG von Bedeutung sein können. Er soll denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, Gelegenheit geben, ihre Einwendungen zu erläutern. Die formgerecht erhobenen Einwendungen werden auch bei Ausbleiben der Antragstellerin oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert.
Sollte eine Verlegung des Erörterungstermins erforderlich sein, werden die Antragstellerin und diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben, über Ort und Zeit des neuen Erörterungstermins benachrichtigt. Die Benachrichtigung kann auch durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann.
Aurich, den 24.10.2025
Landkreis Aurich
Der Landrat