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Bekanntmachung nach dem Nds. Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Bekanntmachung nach dem Nds. Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung

(NUVPG);

Rasteder Projektierung GmbH, Zum Breen 40, 26180 Rastede

 

 

Rasteder Projektierung GmbH, Zum Breen 40, 26180 Rastede hat die Plangenehmigung für Grabenverfüllung  in der Gemarkung Arle, Flur: 6, Flurstück: 69/2 beantragt.

 

Der Landkreis Aurich hat eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles gemäß § 5 des Nds. Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG) durchgeführt.

 

Die Vorprüfung hat aus folgenden Gründen ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben nicht erforderlich ist:

 

  • Es treten nur geringfügige bzw. kleinräumige Auswirkungen auf Menschen, Tiere/Pflanzen, Boden, Wasser und Luft auf.

     

  • Es sind keine Schutzgebiete oder geschützte Tier- und Pflanzenarten betroffen.

     

  • Insgesamt treten keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen auf.

     

    Diese Feststellung wird hiermit nach § 6 NUVPG bekannt gemacht. Die Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar.

 

 

Aurich, den 06.03.2020

 

 

Landkreis Aurich – Der Landrat