Bekanntmachung nach dem Nds. Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Bekanntmachung nach dem Nds. Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
(NUVPG);
Rasteder Projektierung GmbH, Zum Breen 40, 26180 Rastede
Rasteder Projektierung GmbH, Zum Breen 40, 26180 Rastede hat die Plangenehmigung für Grabenverfüllung in der Gemarkung Arle, Flur: 6, Flurstück: 69/2 beantragt.
Der Landkreis Aurich hat eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles gemäß § 5 des Nds. Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG) durchgeführt.
Die Vorprüfung hat aus folgenden Gründen ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben nicht erforderlich ist:
Es treten nur geringfügige bzw. kleinräumige Auswirkungen auf Menschen, Tiere/Pflanzen, Boden, Wasser und Luft auf.
Es sind keine Schutzgebiete oder geschützte Tier- und Pflanzenarten betroffen.
Insgesamt treten keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen auf.
Diese Feststellung wird hiermit nach § 6 NUVPG bekannt gemacht. Die Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar.
Aurich, den 06.03.2020
Landkreis Aurich – Der Landrat