Öffentliche Bekanntmachung einer Erteilung einer Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz Windpark Norderland Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH (Az.: 304/2023)
Gemäß § 21a der 9. BImSchV (Verordnung über das Genehmigungsverfahren) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), zuletzt geändert durch Art. 4 G zur Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz, zur Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren und zur Umsetzung von EU-Recht vom 3.7.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 225) wird die Entscheidung vom 27.03.2025 über den Antrag von der Küstenwind GmbH & Co. KG, Kolonatenweg 6, 26556 Eversmeer, auf Erteilung einer Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von einer Windenergieanlage des Typs Enercon E-138/EP3 E3 TES mit einer Nabenhöhe von 131 m, einer Gesamthöhe von 199 m über Grund und einer Kapazität von 4.260 kW öffentlich bekannt gemacht. Die beantragte Windenergieanlage ersetzt eine Bestandsanlage des Typs Enercon E-66 (sog. Repowering).
Die Windenergieanlage liegt innerhalb eines nach § 2 Nr. 1 lit. a) WindBG ausgewiesenen Windenergiegebietes. Gemäß § 6 Abs. 1 S. 1 WindBG ist bei der Errichtung einer Windenergieanlage innerhalb eines Windenergiegebietes abweichend von den Vorschriften des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchzuführen. Folglich war weder eine Umweltverträglichkeitsprüfung noch eine entsprechende Vorprüfung durchzuführen.
I. Verfügender Teil des Bescheides (Tenor)
Aufgrund des § 16 Abs. 1 in Verbindung mit § 16b Abs. 1, § 19 BImSchG und Nr. 1.6.2 des Anhangs 1 der 4. BImSchV erteile ich hiermit nach Maßgabe dieses Bescheides unbeschadet der Rechte Dritter die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von einer Windenergieanlage des Typs Enercon E-138 EP3 E3 TES mit einer Nabenhöhe von 131 m, einer Gesamthöhe von 199 m über Grund und einer Nennleistung von 4.260 kW.
Die beantragte Windenergieanlage ersetzt eine Bestandsanlage des Typs Enercon E-66 auf dem Flurstück 37/1 der Flur 6 in der Gemarkung Arle.
Standort der beantragten Anlage:
NLA Süd
26532 Großheide, Gemarkung: Arle, Flur 6, Flurstück 34/3
Koordinate: UTM ETRS89: RW 395.999; HW 5.941.382
Gemäß § 13 BImSchG schließt diese Genehmigung andere, die Anlage betreffende behördliche Entscheidungen ein, insbesondere die nach der NBauO erforderliche Baugenehmigung, mit Ausnahme von Planfeststellungen, Zulassungen bergrechtlicher Betriebspläne, behördlichen Entscheidungen auf Grund atomrechtlicher Vorschriften und wasserrechtlichen Erlaubnissen und Bewilligungen nach § 8 i.V.m. § 10 WHG.Weiterhin erteile ich gemäß § 70 in Verbindung mit § 63 NBauO unbeschadet der privaten Rechte Dritter die Baugenehmigung für die Errichtung der Zuwegung.
Die Kosten des Verfahrens sind von Ihnen zu tragen.
Alle in den vorgelegten Gutachten und Typenprüfungen aufgeführten Auflagen und Bedingungen sind zu erfüllen. Die Gutachten und die Typenprüfungen sind Bestandteil dieser Genehmigung und die dort beschriebenen Maßnahmen/Empfehlungen umzusetzen. Die in den Prüfberichten geforderten Abnahmen sind entsprechend dem Baufortschritt durchzuführen.
II. Nebenbestimmungen und Hinweise des Bescheides
Der Genehmigungsbescheid ist mit Nebenbestimmungen (Bedingungen, Auflagen, Auflagenvorbehalte) und Hinweisen versehen.
III. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Widerspruch beim Landkreis Aurich, Fischteichweg 7-13, 26603 Aurich, erhoben werden.
Der Widerspruch eines Dritten hat gemäß § 63 Abs. 1 BImSchG keine aufschiebende Wirkung und ist innerhalb eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen.
Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs nach § 80 Absatz 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) kann innerhalb eines Monats ab Zustellung dieses Bescheides beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht, Uelzener Straße 40, 21335 Lüneburg, gestellt und begründet werden.
IV. Auslegung
Der Genehmigungsbescheid und seine Begründung sowie eine Ausfertigung der genehmigten Antragsunterlagen können in der Zeit
vom 10.06.2025 bis zum 24.06.2025
bei der folgenden Stelle eingesehen werden:
Landkreis Aurich
Kirchdorfer Straße 7-9
Zimmer-Nr. 111
26603 Aurich
Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag in der Zeit von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Eine vorherige Anmeldung und Terminvereinbarung wird empfohlen: Tel.-Nr. 04941/16-6314
Die zur Einsichtnahme ausliegenden Unterlagen können für die Dauer der Auslegung auch über die Internetseite des Landkreises Aurich unter www.landkreis-aurich.de (Aktuelles > Bekanntmachungen > Windenergie) eingesehen werden. Die Antragsunterlagen sowie der Genehmigungsbescheid können unter dem folgenden Link abgerufen werden: https://nextcloud.landkreis-aurich.de/index.php/s/84TzpL2nmiTtSb2.
Für den o. g. Zeitraum besteht die Möglichkeit einer Einrichtung einer leicht zu erreichenden Zugangsmöglichkeit.
V. Hinweise
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Genehmigungsbescheid auch gegenüber Dritten als zugestellt.
Aurich, den 30.05.2025
Landkreis Aurich
Der Landrat