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Öffentliche Bekanntmachung über die Verschiebung des Erörterungstermines bzgl. dem Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz Windpark Sommerpolder GmbH & Co. KG (Az.: 2418/2025)

Die Windpark Sommerpolder GmbH & Co. KG, Störtebekerstraße 3, 26736 Krummhörn, beabsichtigt im Rahmen eines Repoweringprojekts auf den Grundstücken in der Gemarkung Grimersum, Flur 3, Flurstücke 39/6 und 45/4 sowie Flur 21, Flurstücke 35/3, 37/3 und 37/4, auf den Grundstücken in der Gemarkung Eilsum, Flur 7, Flurstücke 3/1 und 6/1 sowie auf dem Grundstück in der Gemarkung Leybuchtpolder, Flur 6, Flurstück 29/1 die Errichtung und den Betrieb von sieben Windenergieanlagen des Typs Enercon E-160 EP5 E3 mit einer Nabenhöhe von 119,83 m, einer Gesamthöhe von 199,83 m und einer Kapazität von jeweils 5.560 kW. Hierzu sollen sieben vorhandene Windenergieanlagen zurückgebaut werden. 

Der für das Vorhaben vorgesehene öffentliche Erörterungstermin
am 27.01.2026 um 9:00 Uhr im Sitzungssaal 1.105 des Kreishauses,
Fischteichweg 7-13, 26603 Aurich
wird auf einen neuen Termin verlegt.

Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wurde festgestellt, dass weitere Unterlagen erforderlich sind. Diese Unterlagen liegen derzeit noch nicht vor, werden aber für eine zweckgerechte Durchführung des Erörterungstermins benötigt.

Der Erörterungstermin wird daher gemäß § 17 Abs. 1 der 9. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV) auf einen neuen Termin verlegt. Ort und Zeit des neuen Erörterungstermins werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt durch erneute öffentliche Bekanntmachung bestimmt.

Diese Bekanntmachung ist auch die erforderliche Benachrichtigung über die Verlegung des Erörterungstermins an diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben haben.

 

Aurich, den 23.01.2026

Landkreis Aurich

Der Landrat