Detail

Geplantes Landschaftsschutzgebiet LSG „Ostfriesische Meere“ für den Bereich des Landkreises Aurich & der Stadt Emden

Der Landkreis Aurich und die Stadt Emden planen, den Bereich des Europäischen Vogelschutzgebietes „Ostfriesische Meere“ (V09) sowie Teilbereiche des Fauna-Flora-Habitat-Gebietes „Teichfledermaus - Gewässer im Raum Aurich“ (FFH 183) und Teilbereiche des Flora-Fauna-Habitat-Gebietes „Großes Meer, Loppersumer Meer“ (FFH 004) als Landschaftsschutzgebiet „Ostfriesische Meere“ auszuweisen. Betroffen hiervon sind die Gemeinden Südbrookmerland, Ihlow und Hinte und die Gemeinden Upgant-Schott und Wirdum der Samtgemeinde Brookmerland auf dem Gebiet des Landkreises Aurich sowie der Stadtteil Uphusen/Marienwehr auf dem Gebiet der Stadt Emden. 

Derzeit wird das Verfahren zum Erlass einer entsprechenden Verordnung durchgeführt. Der Verordnungsentwurf sowie die Begründung liegen mit den dazugehörigen Karten gem. § 14 Abs. 1 und 2 in Verbindung mit § 19 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) vom 19.02.2010 (Nds. GVBl. S. 104) vom

29.06.2020 bis 29.07.2020

 

bei den folgenden Verwaltungen während der jeweiligen Dienststunden nur nach vorheriger Terminvereinbarung aus:

 

  • Stadt Emden, Ringstraße 38 b, 26721 Emden,
    • Terminvereinbarung: Tel.: 04921/ 87 1508
  • Gemeinde Südbrookmerland, Westvictorburer Straße 2, 26624 Südbrookmerland,
    • Terminvereinbarung: Tel.: 04942/209 0 o. 209 308
  • Gemeinde Hinte, Brückstraße 11 A, 26759 Hinte,
    • Terminvereinbarung: Tel.: 04925/92 110
  • Gemeinde Ihlow, Alte Wieke 6, 26632 Ihlow,
    • Terminvereinbarung: Tel.: 04929/89 316
  • Samtgemeinde Brookmerland, Am Markt 10, 26529 Marienhafe,
    • Terminvereinbarung: Tel.: 04934/81 244 o. 81 241
  • Landkreis Aurich, Kirchdorfer Straße 7-9, 26603 Aurich
    • Terminvereinbarung: Tel.: 04941/16 6041, 16 6042 o. 16 6043

 

Aufgrund der derzeitigen Entwicklung um die Corona-Pandemie und dem damit eingeschränkten Zugang zu den Dienstsitzen der o.g. Behörden ist die Einsichtnahme in die Antragsunterlagen bis auf weiteres nur nach vorheriger telefonischer oder persönlicher Terminvereinbarung möglich. Bitte wenden Sie sich dazu vorab telefonisch oder persönlich während der Dienststunden an die auslegende Behörde. Die am Tage der Einsichtnahme geltenden Hygiene- und Schutzmaßnahmen sind entsprechend umzusetzen und zu beachten. Nähere Informationen zu den Hygiene- und Schutzmaßnahmen finden Sie hier sowie auf der Internetseite der Stadt Emden unter www.emden.de/(Rathaus > Bekanntmachungen).

Die zur Einsichtnahme ausliegenden Unterlagen können für die Dauer der Auslegung auch digital hier sowie auf der Internetseite der Stadt Emden www.emden.de (Rathaus > Bekanntmachungen) eingesehen werden.

In der Auslegungszeit kann jedermann bei den oben genannten Verwaltungen Bedenken oder Anregungen zur geplanten Landschaftsschutzgebietsverordnung vorbringen.

Auf die Aushänge in den Bekanntmachungskästen am jeweiligen Dienstsitz der o. g. Behörden wird hingewiesen.

 

Aurich, 22.06.2020                                                                             

Landkreis Aurich

Der Landrat

 

Emden, 22.06.2020                                                                                       

Stadt Emden

Der Oberbürgermeister