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Vergebener Auftrag gemäß § 30 Abs. 1 UVgO (ex-post-Transparenz)

Vergebener Auftrag gemäß § 30 Abs. 1 UVgO (ex-post-Transparenz)

Zur effektiven Vorbeugung gegen Unregelmäßigkeiten (z. B. Korruption, ungerechtfertigte Bevorzugung ortsansässiger oder ortsnaher Unternehmen) sind nach Durchführung einer beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb und einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb vom Auftraggeber Mindestangaben im Sinne einer nachträglichen Transparenz unverzüglich zu veröffentlichen, sofern das jeweilige Auftragsvolumen einen Wert von 25.000 € (ohne Umsatzsteuer) überschreitet.

1.       Auftraggeber:

Landkreis Aurich, 32.1-80 Brand- und Katastrophenschutz, Fischteichweg 7-13, 26603 Aurich

 

2.       Beauftragtes Unternehmen:

PASS-Medientechnik GmbH

 

3.       Verfahrensart:

Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb

 

4.       Art und Umfang der Leistung:

Beschaffung von mobilen Durchsage- und Warneinrichtungen für den Bevölkerungsschutz

 

5.       Zeitraum der Leistungserbringung:

Sofort nach Zuschlagserteilung, spätestens jedoch bis zum 31.12.2025