Vergebener Auftrag gemäß § 30 Abs. 1 UVgO (ex-post-Transparenz)
Zur effektiven Vorbeugung gegen Unregelmäßigkeiten (z. B. Korruption, ungerechtfertigte Bevorzugung ortsansässiger oder ortsnaher Unternehmen) sind nach Durchführung einer beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb und einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb vom Auftraggeber Mindestangaben im Sinne einer nachträglichen Transparenz unverzüglich zu veröffentlichen, sofern das jeweilige Auftragsvolumen einen Wert von 25.000 € (ohne Umsatzsteuer) überschreitet.
Auftraggeber:
Landkreis Aurich, Amt für Kreisstraßen, Wasserwirtschaft und Deiche, Gewerbestraße 61, 26624 Südbrookmerland
Beauftragtes Unternehmen:
Küpper-Weisser GmbH, In Stetten 2, 78199 Bräunlingen
Verfahrensart:
Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb
Art und Umfang der Leistung:
Lieferung eines Aufsatzstreuers für einen 3-Achs-LKW, KZ AUR-LK-253
Zeitraum der Leistungserbringung
Sofort nach Zuschlagserteilung, spätestens jedoch bis zum 31.08.2026