Service A-Z

Kaufmännische Prüfung (= Prüfung kaufmännisch geführter Einrichtungen)

Im Zuge der Verwaltungsmodernisierung kommt es zum vermehrten Einsatz betriebswirtschaftlicher Elemente. Folglich werden auch beim Landkreis Aurich und seinen Mitgliedsgemeinden Aufgaben in kaufmännisch geführte Einrichtungen, Eigenbetriebe oder Eigengesellschaften ausgegliedert.

Die betriebswirtschaftliche Prüfung der Buchführung, der Jahresabschlüsse und der Wirtschaftsführung erfolgt in Anwendung der Vorschriften des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG). Die Ordnungs-, Zweckmäßigkeits- und Wirtschaftlichkeitsprüfung wird unter Berücksichtigung der Verordnung über die Haushaltswirtschaft kaufmännisch geführter kommunaler Einrichtungen (EinrVO-Kom) in Verbindung mit den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Eigenbetriebsverordnung ('EigBetrVO) durchgeführt. Bei den kleinen Kapitalgesellschaften ist der Prüfungsauftrag um die Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse entsprechend den Vorschriften des § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) zu erweitern.

Im Zuge der fortschreitenden Reformierung der öffentlichen Verwaltung gewinnt die Unterstützungsfunktion des Rechnungsprüfungsamtes durch beratendende und begleitende Prüfung bereits im Vorfeld von Entscheidungen zunehmend an Bedeutung.