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Inkontinenzartikel (Kostenmäßige Entlastung) (= Kostenmäßige Entlastung für die Entsorgung von Inkontinenzartikel)

Der Landkreis Aurich gewährt Personen, die wegen Erkrankungen Inkontinenzartikel zu entsorgen haben, eine finanzielle Entlastung.

Es handelt es sich hierbei um eine freiwillige Leistung. Ein Rechtsanspruch auf diese Leistung besteht nicht.

Personen, die Inkontinenzmaterial benötigen und in nicht stationären Pflegeeinrichtungen (u. a. Heimen) wohnen, erhalten eine Entlastung für die Entsorgung des Inkontinenzmaterials.

Die Entlastung beträgt

  • bei Anmeldung einer 120 l Restabfalltonne 25,00 € pro Jahr,
  • bei Anmeldung einer 240 l Restabfalltonne oder größer 50,00 € pro Jahr.

Die Entlastung wird auf schriftlichen Antrag mittels eines vorgegebenen Vordruckes im Voraus für jeweils 1 Jahr gewährt. Die Regelung tritt rückwirkend zum 01.01.2008 in Kraft.

Die Inkontinenz ist durch die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung (Attest) nachzuweisen. Bei Fortdauern der Inkontinenz ist jährlich ein neues ärztliches Attest vorzulegen.

Benötigte Unterlagen

  • ärztliches Attest über Inkontinenz
  • Abfallgebührenbescheid des Landkreises Aurich bzw. Abgabenbescheid der Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt

Formulare

  • Antrag auf kostenmäßige Entlastung (Inkontinenzartikel)