Ein Besuch in der Zulassungsstelle ist grundsätzlich nur mit einem gebuchten Termin möglich. Bitte nutzen Sie für die Buchung unseren nachstehenden Online-Service. Dort finden Sie auch eine aktuelle Übersicht aller verfügbaren Termine.
Hinweis: Bezahlung derzeit ausschließlich mit EC-Karte möglich.
Viele Zulassungsvorgänge können Sie auch online und damit bequem von zu Hause erledigen. Sie haben die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen Neuzulassungen, Wiederzulassungen, Umschreibungen (Halterwechsel, mit oder ohne Kennzeichenwechsel), Außerbetriebsetzungen sowie Adressänderungen online durchführen.
Einige der genannten Vorgänge werden „vollautomatisiert“ bearbeitet. Das bedeutet, dass Ihr Antrag direkt vom System geprüft wird. Damit haben Sie beispielsweise bei der Umschreibung unter Beibehaltung des Kennzeichens die Möglichkeit, das Fahrzeug sofort zu nutzen.
In anderen Fällen erhalten wir Ihren Antrag, prüfen diesen und senden Ihnen einen entsprechenden Bescheid zu. Mit dem Bescheid erhalten Sie beispielsweise bei einer Neuzulassung die Stempelplaketten, die HU-Plakette sowie die Fahrzeugdokumente. Beachten Sie aber, dass in diesem Fall ein „Sofortiges Losfahren“ nicht möglich ist. In unserem Bescheid wird Ihnen das Datum der Wirksamkeit der Zulassung mitgeteilt. Erst ab diesem Tag ist das Fahrzeug zugelassen und darf von Ihnen im Straßenverkehr genutzt werden.
Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung der Kfz-Steuerrückstände, Gebührenrückstände nach jeweiligem Landesrecht und das Vorliegen einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) bzw. Sicherheitsprüfung (SP).
Falls einer der Schritte nicht mit positivem Ergebnis abgeschlossen wird, wenden Sie sich bitte an die MitarbeiterInnen der Zulassungsstelle.
Kontakt
Zulassungsstelle
Adressen
Korbweidenstraße 13, 26605 AurichStellmacherstraße 23, 26506 Norden
u003colu003ern tu003cliu003eNeuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Android-Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ (www.ausweisapp.bund.de)u003c/liu003ern tu003cliu003eTeilnahme am internetbasierten Zahlungsverkehr (ePayment). Zurzeit unterstützt der Landkreis Aurich die Bezahlmethode GiroPay.u003c/liu003ernu003c/olu003e
Folgende Voraussetzungen müssen zusätzlich erfüllt sein:rnrn rnu003colu003ern tu003cliu003e Ein nach dem 1. Januar 2015 zugelassenes Fahrzeugu003c/liu003ern tu003cliu003e Kfz-Kennzeichen mit Stempelplaketten mit verdeckten Sicherheitscodesu003c/liu003ern tu003cliu003e Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscodeu003c/liu003ernu003c/olu003e
Folgende Voraussetzungen müssen zusätzlich erfüllt sein:rnrn rnu003colu003ern tu003cliu003eEin nach dem 1. Januar 2015 zugelassenes und aktuell außer Betrieb gesetztes Fahrzeugu003c/liu003ern tu003cliu003eZulassungsbescheinigung Teil I mit freigelegtem Sicherheitscodeu003c/liu003ern tu003cliu003eZulassungsbescheinigung Teil II mit freigelegtem Sicherheitscode (bei Halterwechsel)u003c/liu003ern tu003cliu003eGültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)u003c/liu003ern tu003cliu003eGültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsprüfung (SP)u003c/liu003ern tu003cliu003eIBAN (Konto) für den Einzug der Kfz-Steuer des Haltersu003c/liu003ernu003c/olu003e
Folgende Voraussetzungen müssen zusätzlich erfüllt sein:rnrn rnu003colu003ern tu003cliu003eDas Fahrzeug wird auf eine Privatperson zugelassenu003c/liu003ern tu003cliu003eEin gebrauchtes Fahrzeug, das nach dem 1. Januar 2015 zugelassen wurde und bereits angemeldet istu003c/liu003ern tu003cliu003eZulassungsbescheinigung Teil I & II mit verdeckten Sicherheitscodesu003c/liu003ern tu003cliu003eGültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)u003c/liu003ern tu003cliu003eGültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsprüfung (SP)u003c/liu003ern tu003cliu003eIBAN (Konto) für den Einzug der Kfz-Steuer des Haltersu003c/liu003ern tu003cliu003eBisheriges Kennzeichen wird übernommenu003c/liu003ernu003c/olu003e
Folgende Voraussetzungen müssen zusätzlich erfüllt sein:rnrn rnu003colu003ern tu003cliu003eDas Fahrzeug wird auf eine Privatperson zugelassenu003c/liu003ern tu003cliu003eEin fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wirdu003c/liu003ern tu003cliu003eZulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscodeu003c/liu003ern tu003cliu003eGültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)u003c/liu003ern tu003cliu003eIBAN (Konto) für den Einzug der Kfz-Steuer des Haltersu003c/liu003ernu003c/olu003e
u003culu003ern tu003cliu003eOnline-Zulassungen auf minderjährige Personen bzw. juristische Personen (GmbH, OHG, AG, Vereine etc.) sind nicht möglich. Zulassungen auf Gewerbeanschriften sind ebenfalls nicht online durchführbar.u003c/liu003ern tu003cliu003eEs können nur „Allgemeine Kennzeichen“ beantragt werden, also keine Saisonkennzeichen, keine Oldtimerkennzeichen, keine E-Kennzeichen oder Wechselkennzeichen. Auch die Zuteilung grüner Kennzeichen ist nicht möglich.u003c/liu003ern tu003cliu003eOnline-Zulassungsvorgänge sind nicht möglich für Fahrzeuge, die von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommen sind. Außerdem ist es nicht möglich, Fahrzeuge online zuzulassen, welche nach § 2 Absatz 1 des Pflichtversicherungsgesetzes von der Versicherungspflicht befreit sind.u003c/liu003ern tu003cliu003eDie gleichzeitige Änderung technischer Daten im Rahmen einer Änderungsabnahme ist ebenfalls nicht online möglich.u003c/liu003ernu003c/ulu003e
u003cstrongu003eGebührenu003c/strongu003ernDie Gebühr für das reservierte Wunschkennzeichen in Höhe von 12,80 EUR wird erst bei Zulassung des Fahrzeuges erhoben.rnrnu003cstrongu003eE-Fahrzeugeu003c/strongu003ernFür die Reservierung eines E-Kennzeichens ist kein eigener Buchungsvorgang vorgesehen. Die Ergänzung um den Buchstaben u0022Eu0022 am Ende des Kennzeichens (Beispiel: AUR-LK 36 E) erfolgt automatisch bei entsprechenden Fahrzeugmodellen.rnrnJedes Kennzeichen darf in Deutschland maximal aus 8 Zeichen bestehen.rnrnu003cstrongu003eDauer der Reservierungu003c/strongu003ernEine gespeicherte Reservierung wird gelöscht, wenn Ihr Fahrzeug nicht innerhalb von 6 Monaten zugelassen oder innerhalb dieser Zeit eine Verlängerung telefonisch oder persönlich bei der Kfz-Zulassungsstelle beantragt wird.rnrnSofern Sie bereits vor Ablauf dieser Zeit Ihre Reservierung zurücknehmen möchten, senden Sie uns bitte eine Mitteilung.
Für Zulassungsdienste, Autohäuser und gewerbliche Kfz-Händler steht bei uns der Händlerschalter zur Verfügung. In der Zeit von 08:00 Uhr bis 09:00 Uhr können hier in Aurich Aufträge abgegeben werden.
In Einzelfällen kann die Vorlage eines Nachweises über die Gewerbetätigkeit als Kfz-Händler (Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug) verlangt werden. Wir empfehlen, diese bereitzuhalten.
Größere Aufträge (wie z.B. Umschreibungen eines Firmenfuhrparkes) bitten wir vorher mit uns abzusprechen, weil dafür u.U. mehrere Bearbeitungstage nötig sein könnten.
Ablauf in Norden
Für Zulassungsdienste, Autohäuser und gewerbliche Kfz-Händler steht bei uns der Händlerschalter zur Verfügung. In der Zeit von 07:30 Uhr bis 10:00 Uhr können Sie im Straßenverkehrszentrum Norden eine Nummer am Terminal ziehen. Donnerstagnachmittag ist der Schalter geschlossen.
In Einzelfällen kann die Vorlage eines Nachweises über die Gewerbetätigkeit als Kfz-Händler (Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug) verlangt werden. Wir empfehlen, diese bereitzuhalten.
Größere Aufträge (wie z.B. Umschreibungen eines Firmenfuhrparkes) bitten wir vorher mit uns abzusprechen, weil dafür u.U. mehrere Bearbeitungstage nötig sein könnten.
Die Führerscheinstelle kümmert sich um alle Belange rund um das Thema Führerschein. So werden hier Fahrerlaubnisse erteilt, getauscht, ersetzt, verlängert, versagt oder auch entzogen. Eine weitere Aufgabe ist, die Anordnung von notwendig gewordenen Maßnahmen im Rahmen des Punktesystems oder der Probezeit. Dazu gehört auch die Fahreignungsprüfung. Eine weitere Aufgabe der Führerscheinstelle ist die Überwachung der […]