Sozialpsychiatrische Verbund

Aufgaben des Sozialpsychiatrischen Verbundes

Der Sozialpsychiatrische Verbund übernimmt die Aufgabe, die Zusammenarbeit der Anbieter, Nutzer und Kostenträger in der psychiatrischen Versorgung des Landkreises Aurich zu koordinieren. Dies geschieht unter der Geschäftsführung des Sozialpsychiatrischen Dienstes.

Der Verbund besteht aus an der sozialpsychiatrischen Versorgung beteiligten Institutionen, den Kostenträgern und Vertreter*innen von Angehörigen und Psychiatrieerfahrenen. Die Beteiligten haben sich zu einer freiwilligen Zusammenarbeit verpflichtet.

Durch das Verbundsystem sollen vorhandene Ressourcen koordiniert und besser genutzt werden. Durch eine gemeindenahe und sozialpsychiatrische Planung soll eine bedarfsgerechte Versorgung erreicht werden. 

 

Die Organe des Sozialpsychiatrischen Verbundes:

  • Die Geschäftsführung, der Sozialpsychiatrische Dienst
  • Das Plenum besteht aus allen beigetretenen Mitgliedern des Sozialpsychiatrischen Verbundes.
  • Der kommunale Fachbeirat besteht aus berufenen Personen und Vertreter*innen von Institutionen sowie den gewählten Sprechern*innen der Arbeitsgruppen des Verbundes.
  • Die Arbeitsgruppen und Arbeitskreise des Verbundes, in denen Mitglieder des Verbundes und interessierte Nichtmitglieder zu bestimmten Themen arbeiten.


Aktive Arbeitsgruppen: