Jagd- und Waffenwesen
Jagdwesen
Als Jagdrecht bezeichnet man die ausschließliche Befugnis, auf einem bestimmten Gebiet wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, zu hegen, auf sie die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen. Festgeschrieben ist dieses Recht im Bundesjagdgesetz, das mit dem Niedersächsischen Jagdgesetz und weiteren rechtlichen Bestimmungen die Rahmenbedingungen für jagdliche Belange in Niedersachsen festlegt.
Grundvoraussetzung ist der Besitz eines gültigen Jagdscheines. Diesen beantragt man bei der zuständigen Unteren Jagdbehörde. Für die Erteilung des Jagdscheins muss die Jägerprüfung bestanden werden. Weiter sind eine gültige Jagdhaftpflichtversicherung sowie ein biometrisches Passbild beizubringen.
Der Landkreis Aurich nimmt die durch Gesetz übertragenen vielfältigen Aufgaben der Unteren Jagdbehörde wahr und ist damit unter anderem für die Durchführung der Jägerprüfung sowie die Erteilung und Verlängerung von Jagdscheinen zuständig.
Nähere Informationen und Ansprechpartner finden Sie auch auf den Homepages der Jägerschaften Aurich und Norden.
Darüber hinaus finden Sie weitere Informationen zur Jägerprüfung sowie zur Jagd in Niedersachsen auf der Seite des Landes Niedersachsen.
Waffenwesen
Das Waffengesetz regelt den Umgang mit Waffen oder Munition unter Berücksichtigung der Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Die waffenrechtlichen Vorschriften behandeln dabei insbesondere Fragen des Umgangs mit Waffen und Munition, wie zum Beispiel den Erwerb und Besitz, das Führen und Schießen, die Aufbewahrung sowie die Herstellung und den Handel.
Grundsätzlich ist der Umgang mit Waffen oder Munition nur Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Neben der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung kommt dem Bedürfnis im Waffenrecht eine spezielle Bedeutung zu. Insbesondere für Jäger und Sportschützen enthält das Waffenrecht diverse Spezialvorschriften für den Umgang mit Waffen.
Seit Inkrafttreten des Dritten Waffenrechtsänderungsgesetzes zum 01. September 2020 haben sich diverse Änderungen für private Waffenbesitzer sowie Waffenhändler und Waffenhersteller ergeben.
Der Landkreis Aurich ist als Untere Waffenbehörde für alle kreisangehörigen Kommunen zuständig.