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Parkausweis für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und für Blinde (= EU-Parkausweis für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und für Blinde)

Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, Blinde sowie diesen gleichzustellende Personen erhalten auf Antrag seit dem 01. Januar 2001 einen EU-einheitlichen Lichtbild-Parkausweis.

Für die Ausnahmegenehmigung ist der Landkreis Aurich zuständig, es sei denn, der Antragsteller ist in Aurich, Norden oder Wiesmoor wohnhaft. Diese Städte sind selbst Genehmigungsbehörde.

Gebühren

Die Ausstellung des EU-Parkausweises ist kostenlos.

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

§ 46 Abs. 1 Nr. 11 Straßenverkehrsordnung - StVO -

Benötigte Unterlagen

  • vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
  • vollständige Kopie des Schwerbehinderten- bzw. Schwerbeschädigtenausweises oder des Feststellungsbescheides des Versorgungsamtes.
  • Aus diesen Unterlagen muss erkennbar sein, dass der Antragsteller außergewöhnlich gehbehindert (Merkzeichen "aG") oder blind (Merkzeichen "Bl") ist oder diesem Personenkreis gleichzustellen ist.
  • Passfoto (bitte auf der Rückseite den Namen und die Anschrift des Antragstellers vermerken)

oder

  • vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular des Versorgungsamtes
  • Passfoto (bitte auf der Rückseite den Namen und die Anschrift des Antragstellers vermerken)

oder

  • noch gültiger Parkausweis und Passfoto, wenn nur ein Umtausch gegen den EU-Parkausweis gewünscht wird.