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Brandschutzprüfer (= Vorbeugender Brandschutz)

Das Sachgebiet Vorbeugender Brandschutz, koordiniert alle präventiven Brandschutzmaß­nahmen und stellt das Bindeglied zwischen den rein baulichen Belangen und dem abwehren­den Brandschutz dar.

Der Vorbeugende Brandschutz ist zudem ein wesentlicher Bestandteil im Genehmigungsver­fahrens von Anlagen, die im Störfall eine Gefahr für die Umwelt darstellen können. Betriebe, in denen mit großen Mengen von Gefahrstoffen (Chemikalien, radioaktiven Stoffen usw.) umgegangen wird, unterliegen besonderen brandschutz- und sicherheitstechnischen Auflagen. Die notwendigen Anforderungen an solche Objekte werden in einer brandschutztechnischen Stellungnahme zusammengefasst und an die zuständige Genehmigungsbehörde weitergeleitet.

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

Nds. Brandschutzgesetz (NBrandSchG)

Nds. Versammlungsstättenverordnung (NVStättVO)

Verkaufsstättenverordnung (VKVO)

Industriebaurichtlinien (IndBauRL)

Schulbaurichtlinien (SchulbauR)

VDE-Richtlinien

Nds. Bauord­nung (NBauO)

Aufschaltbedingungen für BMA