Wegfall des Erörterungstermins zu einem Antrag nach dem Bundes-ImmissionsschutzgesetzWindpark Lütetsburg GmbH & Co. KG (Az.: 2310/2025)
Die Windpark Lütetsburg GmbH & Co. KG, Landstraße 55, 26524 Lütetsburg, beabsichtigt im Rahmen eines Repoweringprojekts auf den Grundstücken in der Gemarkung Lütetsburg, Flur 24, Flurstücke 11/4, 16, 29/3 und 39 sowie auf den Grundstücken in der Gemarkung Junkersrott, Flur 6, Flurstück 36 sowie Flur 7, Flurstück 53/3 die Errichtung und den Betrieb von sechs Windenergieanlagen des Typs Enercon E-160 EP5 E3 R1 mit einer Nabenhöhe von 119,83 m, einer Gesamthöhe von 199,83 m und einer Kapazität von jeweils 5.560 kW. Hierzu sollen elf vorhandene Windenergieanlagen zurückgebaut werden.
Gemäß § 16 Absatz 1 Satz 1 Nr. 5 der 9. BImSchV findet ein Erörterungstermin nicht statt, wenn der Vorhabenträger die Durchführung eines Erörterungstermins nicht beantragt und die Genehmigungsbehörde nicht im Einzelfall die Durchführung für geboten hält. Bei dem Repowering von Windenergieanlagen soll nach § 16b Absatz 5 BImSchG i. V. m. § 16 Absatz 1 Satz 3 der 9. BImSchV auf einen Erörterungstermin verzichtet werden, wenn nicht der Antragsteller diesen beantragt.
Gegen das vorgenannte Vorhaben wurde eine Einwendung erhoben. Der Vorhabenträger hat die Durchführung eines Erörterungstermins nicht beantragt und die Durchführung wird nicht für geboten gehalten. Eine atypische Fallkonstellation, nach der abweichend von der Soll-Vorschrift die Durchführung eines Erörterungstermins für geboten gehalten wird, liegt nicht vor.
Daher entfällt der geplante Erörterungstermin am Donnerstag, den 02.07.2026, 09:00 Uhr im Sitzungssaal 1.105 des Kreishauses, Fischteichweg 7-13, 26603 Aurich.
Aurich, den 26.06.2026
Landkreis Aurich
Der Landrat