Landkreis richtet Schutz- und Überwachungszone ein – Strenge Maßnahmen sollen weitere Ausbreitung verhindern.

Im Landkreis Aurich ist die hochpathogene Aviäre Influenza (H5N1), auch als Geflügelpest oder Vogelgrippe bekannt, in einem Geflügelbestand ausgebrochen. Betroffen ist ein Betrieb in der Gemeinde Dornum mit rund 6000 Puten. Der Ausbruch wurde durch entsprechende Laboruntersuchungen des Friedrich-Löffler-Instituts bestätigt. Das Veterinäramt des Landkreises Aurich hat umgehend die erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Tierseuche eingeleitet.

Um eine weitere Ausbreitung des hochansteckenden Virus zu verhindern, wird der betroffene Bestand entsprechend den tierseuchenrechtlichen Vorgaben geräumt. Gleichzeitig richtet der Landkreis eine Sperrzone ein. Diese besteht aus einer Schutzzone mit einem Radius von mindestens drei Kilometern sowie einer Überwachungszone mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern um den betroffenen Betrieb.

Innerhalb dieser Zonen gelten umfangreiche Schutzmaßnahmen. Dazu gehören insbesondere die Pflicht zur Aufstallung von Geflügel, strenge Hygienevorschriften sowie Beschränkungen für den Transport von Geflügel und Geflügelprodukten. Die genauen Regelungen und die räumliche Abgrenzung der betroffenen Gebiete werden in einer tierseuchenbehördlichen Allgemeinverfügung festgelegt.

Veterinäramt appelliert an Geflügelhalter

Das Veterinäramt ruft alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter im Landkreis Aurich dazu auf, die vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten. Dies gilt ausdrücklich auch für kleinere private Geflügelhaltungen.

Besonders wichtig ist es, jeden Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln zu vermeiden. Futter und Wasser müssen so bereitgestellt werden, dass Wildvögel keinen Zugang haben. Zudem sollten Ställe nur mit geeigneter Schutzkleidung betreten und Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen sorgfältig durchgeführt werden.

Die Geflügelpest ist eine hochansteckende Viruserkrankung, die insbesondere bei Hühnern und Puten schwere Krankheitsverläufe und hohe Tierverluste verursachen kann. Eine Übertragung ist sowohl durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren als auch indirekt über verunreinigte Gegenstände, Fahrzeuge, Kleidung oder Ausscheidungen von Wildvögeln möglich.

Geflügelhalter werden aufgefordert, bei auffälligen Krankheitserscheinungen oder erhöhten Tierverlusten unverzüglich das Veterinäramt zu informieren. Auch die Bevölkerung wird gebeten, kranke oder verendete Wildvögel nicht zu berühren und entsprechende Funde zu melden.

Weitere Informationen

Die Allgemeinverfügung mit den verbindlichen Schutzmaßnahmen sowie einer Karte der betroffenen Gebiete finden Sie auf der Seite des Amtes für Veterinärwesen und Verbraucherschutz.