Beratung, Schutz und Unterstützung
Gesundheitsamt nimmt zahlreiche Aufgaben wahr
Zum Tag des Gesundheitsamtes am 19. März möchten die Mitarbeitenden über ihre Arbeit informieren. Das diesjährige Motto ist „Vielfalt für Gesundheit“. Es steht für die vielen Professionen, die in den Gesundheitsämtern gemeinsam dafür arbeiten, die Bürger*innen zu schützen, ihnen zu helfen und Gesundheit zu fördern. Im Landkreis Aurich besteht das Amt für Gesundheitswesen aus den Standorten Aurich und Norden und umfasst rund 90 Mitarbeitende. Die Bekämpfung von Ausbruchsgeschehen ist dabei nur ein kleiner, wenn auch besonders sichtbarer Teil der zahlreichen Aufgaben, wenn man sich an die Corona-Pandemie zurückerinnert.
Geläufig ist auch der Kinder- und jugendärztliche Dienst, der unter anderem für die Schuleingangsuntersuchungen verantwortlich ist. Der Zahnärztliche Dienst kümmert sich um die Zahn- und Mundgesundheit in Krippen, Kindergärten, Grund- und Förderschulen. Der amtsärztliche Dienst beurteilt gesundheitliche Fragestellungen z. B. durch Begutachtungen und Untersuchungen zur Arbeitsfähigkeit. Für psychisch kranke Menschen aller Altersgruppen und deren Angehörige, die nicht oder nicht ausreichend vom vertragsärztlichen System erreicht werden, bieten der Sozialpsychiatrische Dienst sowie der Kinder- und jugendpsychiatrische Dienst ambulante Hilfen an.
Die Betreuungsstelle des Amtes unterstützt Menschen sowie Angehörige in Fragen der rechtlichen Betreuung, zu Vorsorgevollmachten und Hilfsangeboten und wirkt darauf hin, die Selbstbestimmung und den Schutz der Betroffenen zu sichern.
Der Senioren- und Pflegestützpunkt bietet Informationen zu einer Fülle von Themen. Wer sich ehrenamtlich in der Seniorenbetreuung engagieren möchte, erhält ebenso Rat wie diejenigen, die ihre Wohnung barrierefrei gestalten wollen. Auch wer Angebote zur Alltags- und Freizeitgestaltung sucht, bekommt hier Auskunft. Und wer Fragen und Anliegen rund um das Thema Pflege hat, ist ebenso willkommen. Nach einem Umzug in die direkte Nachbarschaft erreicht man den Senioren- und Pflegestützpunkt in Aurich in der Oldersumer Str. 71 über den Seiteneingang in Haus C, in Norden unverändert in der Uffenstr. 1.
Aufgabe des Sozialen Beratungsdienstes ist es, in lebenspraktischen Bereichen Hilfe anzubieten oder an die zuständigen Stellen zu vermitteln. Er richtet sich an erwachsene Menschen, die durch Vereinsamung, drohende Behinderung oder altersbedingt Hilfe in sozialen Fragestellungen benötigen. Auch Menschen, die sich vom Alltag überfordert fühlen oder ältere, alleinlebende Menschen, die hilfebedürftig sind, können auf den Sozialen Beratungsdienst zurückgreifen.
Der Familienberatungsdienst bietet systemische Beratungen von Familien, Paaren oder Einzelpersonen bei Fragen in Bezug auf die jeweilige Lebens-, Beziehungs- und Problemsituation an. Auch beim Anstreben einer Lebensveränderung wird Unterstützung gewährleistet.
Die Familienhebammen beraten und betreuen minderjährige, alleinerziehende, kranke, behinderte, unsichere, überforderte und/oder migrierte Schwangere, Mütter und Väter (auch Adoptiv- und Pflegeeltern) zu Hause. Sie werden dabei von einer pädagogischen Fachbegleitung unterstützt.
Die Schwangerenberatung umfasst die „Beratung zu sozialen und finanziellen Hilfen“ und die „Antragsberatung und Annahme von Anträgen für die Stiftung „Familie in Not“. Die Stiftung unterstützt schwangere Frauen mit geringen Einkommen oder Bürgergeldempfänger*innen sowie in Not geratene Familien mit mindestens drei Kindern oder Alleinerziehende mit einem Kind.
Der Beratungsdienst für sexuelle Gesundheit informiert über übertragbare Infektionen und bietet auch Labor- und Schnelltest-Möglichkeiten an. Hier wird darüber aufgeklärt, wie man sich vor Ansteckung mit sogenannten STI-Erkrankungen (Sexually Transmitted Infections) schützen kann. Sprechstunden und Test-Möglichkeiten sind kostenlos. Eine Beratung ist nach Terminvereinbarung möglich.
Zudem gibt es verschiedene Pflichtberatungen: Seit dem 01.07.2017 müssen sich Menschen, die in der Prostitution arbeiten, beim Ordnungsamt anmelden. Dafür brauchen sie einen Nachweis über eine Gesundheitsberatung nach § 10 ProstSchG. Sie wird vom Amt für Gesundheitswesen durchgeführt.
Die Schwangerschaftskonfliktberatung besteht aus einem Beratungsgespräch, dem Ausstellen der Beratungsbescheinigung, Informationen zur Schwangerschaftsverhütung, der Klärung der Kostenübernahme und optional der psychosozialen Betreuung vor und nach dem Schwangerschaftsabbruch. Die Beratung zur „Vertraulichen Geburt“ und die Begleitung bei Durchführung einer „Vertraulichen Geburt“ ist ebenfalls eine Aufgabe der Beratungsstelle. Darüber hinaus bietet das Amt den Schulen im Kreisgebiet eine sexualpädagogische bzw. geschlechtsspezifische Beratung an.