Der Landkreis Aurich trägt als Untere Naturschutzbehörde Verantwortung für den Schutz und die Pflege von Natur und Landschaft. Dabei steht nicht nur der Erhalt ökologischer Vielfalt im Vordergrund, sondern auch der bewusste Umgang mit unseren natürlichen Lebensgrundlagen – für heutige und kommende Generationen.

Grundlage dieses Handelns ist das Bundesnaturschutzgesetz. Es formuliert einen klaren Anspruch: Natur und Landschaft sind aufgrund ihres eigenen Wertes und als Lebens- und Erholungsraum des Menschen zu schützen. Dazu zählen die biologische Vielfalt, die Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts und die Schönheit sowie der Erholungswert unserer Umgebung.

Naturschutz bedeutet daher nicht nur Bewahren, sondern auch Entwickeln, Pflegen und – wo nötig – Wiederherstellen. Der Landkreis Aurich setzt sich aktiv dafür ein, dieses Gleichgewicht zwischen Mensch und Natur zu sichern und weiter zu stärken.

**Alt-Text:** Ein Kiebitz mit schillernd grünem Gefieder und markanter Federhaube steht im Gras neben einem flauschigen Küken. Beide befinden sich auf einer grünen Wiese, das Alttier aufmerksam dem Jungvogel zugewandt.

Wallhecken

Wallhecken sind mit Bäumen und Sträuchern bewachsene Wälle. Diese bieten einen wertvollen Lebensraum für viele Artengruppen und haben deshalb eine hohe ökologische Bedeutung. Weitere Informationen finden Sie in dem Wallhecken-Flyer.

Wallhecken sind nach § 22 Abs. 3 NAGBNatSchG in Verbindung mit § 29 BNatSchG geschützte Landschaftsbestandteile. Diese dürfen nicht beseitigt werden. Alle Handlungen, die das Wachstum der Bäume und Sträucher beeinträchtigen, sind verboten.

Wallhecken-Förderprogramm Ostfriesland

Bewirtschafter von Wallhecken in den Landkreisen Aurich, Leer und Wittmund können für Pflege- oder Entwicklungsmaßnahmen an mindestens 200 m Wallhecke vom Land Niedersachsen eine Förderung von 12,50 EUR für den laufenden Meter bekommen. Die Ostfriesische Landschaft als Projektträgerin berät die Bewirtschafter beim Antragsverfahren und wickelt das Verfahren ab.

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