Informationen zum Thema Corona
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Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung für COVID-19 krankheitsverdächtige Personen, Verdachtsperson oder positiv getestete Personen zur Absonderung (Quarantäne). Es gilt die Empfehlung, in Eigenverantwortung bei einem positivem SARS-CoV-2 (Selbst-) Test nach Möglichkeit für fünf Tage Kontakte zu vermeiden/reduzieren. Bei unvermeidlichen Kontakten während der Phase der Erregerausscheidung (insbesondere in Innenräumen außerhalb der eigenen Wohnung) soll eine Maske (FFP2 oder medizinische Maske) getragen werden.
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