Kommunalwahl am 12.09.2021

Ergebnisse der Kreiswahl am 12.09.2021

Hier finden Sie die Ergebnisse der Kreiswahl 2021:

Ergebnisse

 

 

Kommunalwahl

Bei der Kommunalwahl im Landkreis Aurich werden die Vertreterinnen und Vertreter für den Kreistag gewählt. Dieses Gremium und die dazugehörigen Personen sind politisch "direkt für die Bürger" tätig und vertreten ihre Interessen auf kommunaler Ebene. Gerade aus diesem Grund ist eine Kommunalwahl -  und speziell die Beteiligung daran - von großer Bedeutung. Der Auricher Kreistag hat 59 Mitglieder, die sich aus 58 Abgeordneten und dem Landrat zusammensetzen.

Der Kreistag ist Entscheidungsgremium für die Aufgaben des Landkreises Aurich. Er entscheidet somit z. B. über die Angelegenheiten der Schulen in der Trägerschaft des Landkreises oder über Sanierungsmaßnahmen an kreiseigenen Straßen. Ferner werden im Kreistag auch Entscheidungen über Verwaltungsabläufe getroffen und personalrechtliche Beschlüsse gefasst. Die Sitzungen des Kreistages bestehen in der Regel aus einem öffentlichen und einem nichtöffentlichen Teil. Sitzungstermine, sowie die öffentliche Tagesordnung können im Sitzungskalender des Landkreises Aurich eingesehen werden.

In Niedersachsen wird das Kommunalwahlrecht durch das Niedersächsische Kommunalwahlgesetz (NKWG) und das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG), sowie durch die Niedersächsische Kommunalwahlordnung (NKWO) geregelt. Im Sinne des § 47 Abs. 2 S. 1 NKomVG findet eine Kommunalwahl alle fünf Jahre statt. Die Abgeordneten werden nach § 4 NKWG in einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl gewählt. Dabei hat jede wahlberechtigte Person drei Stimmen. Diese können entweder auf mehrere wählbare Personen oder Gesamtlisten aufgeteilt (panaschiert) oder alle einer Person bzw. Gesamtliste zugewiesen (kumuliert) werden. Die Sitzverteilung erfolgt nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren.

Wählen dürfen im Sinne des § 48 Abs. 1 NKomVG Personen, die Deutsche oder Angehörige eines anderen EU-Mitgliedsstaates sind. Zudem müssen diese Personen am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sein und ihren Wohnsitz seit mindestens drei Monaten im Landkreis Aurich haben.


Rechtsgrundlagen:

  1. Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG) in der zur Zeit gültigen Fassung
  2. Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in der zur Zeit gültigen Fassung
  3. Niedersächsische Kommunalwahlordnung (NKWO) in der zur Zeit gültigen Fassung

Informationen für Bewerberinnen und Bewerber:
Sollten Sie für die Gemeinde- und/oder Kreiswahl als Einzelbewerber, Wählergruppe oder Partei kandidieren wollen, stellen wir Ihnen gerne die entsprechenden Wahlvordrucke zusammen. In der Broschüre der Landeswahlleiterin finden Sie zudem wichtige Informationen zur Vorbereitung auf die Kommunalwahl.

COVID-19-Bewerberaufstellungsverordnung

Hinweise für Wahlvorschlagsträger zur COVID-19-Bewerberaufstellungsverordnung