Kommunalwahl am 13.09.2026
Bei der Kommunalwahl im Landkreis Aurich werden die Vertreterinnen und Vertreter für den Kreistag gewählt. Der Auricher Kreistag hat 59 Mitglieder, die sich aus 58 gewählten Abgeordneten und dem Landrat/der Landrätin zusammensetzt.
In Niedersachsen wird das Kommunalwahlrecht durch das Niedersächsische Kommunalwahlgesetz (NKWG) und die Niedersächsische Kommunalwahlordnung (NKWO) sowie durch das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) geregelt. Im Sinne des § 47 Abs. 2 S. 1 NKomVG findet eine Kommunalwahl alle fünf Jahre statt. Die Abgeordneten werden nach § 4 NKWG in einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl gewählt. Dabei hat jede wahlberechtigte Person drei Stimmen. Diese können entweder auf mehrere wählbare Personen oder Gesamtlisten aufgeteilt oder alle einer Person bzw. Gesamtliste zugewiesen werden.
Wählen dürfen im Sinne des § 48 Abs. 1 NKomVG alle Personen, die Deutsche oder Angehörige eines anderen EU-Mitgliedstaates sowie mindestens 16 Jahre alt sind. Sie müssen zudem ihren Wohnsitz seit mindestens drei im Landkreis Aurich haben.
Sollten Sie für die Gemeinde und/oder Kreiswahl als Einzelbewerber, Wählergruppe oder Partei kandidieren wollen, stellen wir Ihnen gerne die entsprechenden Wahlvordrucke zusammen. Auf der Homepage des Niedersächsischen Landeswahlleiters finden Sie zudem wichtige Informationen zur Vorbereitung auf die Kommunalwahl.