Öffentliche Bekanntmachung eines Genehmigungsverfahrens nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz Windpark Lütetsburg GmbH & Co. KG (Az.: 2310/2025)
Die Windpark Lütetsburg GmbH & Co. KG, Landstraße 55, 26524 Lütetsburg, beabsichtigt im Rahmen eines Repoweringprojekts auf den Grundstücken in der Gemarkung Lütetsburg, Flur 24, Flurstücke 11/4, 16, 29/3 und 39 sowie auf den Grundstücken in der Gemarkung Junkersrott, Flur 6, Flurstück 36 sowie Flur 7, Flurstück 53/3 die Errichtung und den Betrieb von sechs Windenergieanlagen des Typs Enercon E-160 EP5 E3 R1 mit einer Nabenhöhe von 119,83 m, einer Gesamthöhe von 199,83 m und einer Kapazität von jeweils 5.560 kW. Hierzu sollen elf vorhandene Windenergieanlagen zurückgebaut werden. Die Antragstellerin beabsichtigt, die Anlagen voraussichtlich im März 2028 in Betrieb zu nehmen.
Das Vorhaben bedarf der Genehmigung gemäß § 16b Abs. 1 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Art. 2 G zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern sowie zur Änd. des BauGB und des BImSchG vom 22.12.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 348), i. V. m. § 1 der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. November 2024 (BGBl. 2024 I S. 1274), sowie der lfd. Nr. 1.6.2 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV. Zuständig für die Erteilung der Genehmigung ist der Landkreis Aurich.
Die Antragstellerin hat gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), zuletzt geändert durch Art. 4 G zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern sowie zur Änd. des BauGB und des BImSchG vom 22.12.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 348), die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt. Das Entfallen der Vorprüfung nach § 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 i. V. m. Ziffer 1.6.2 der Anlage 1 UVPG wird als zweckmäßig erachtet. Der Landkreis Aurich hat daher gemäß § 5 Abs. 1 i. V. m. § 7 Abs. 3 UVPG festgestellt, dass die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Für das Vorhaben wurde ein Umweltverträglichkeitsprüfungsbericht (UVP-Bericht) vorgelegt.
Das Vorhaben wird hiermit gem. § 10 Abs. 3 BImSchG i. V. m. §§ 8 ff. der 9. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 3. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 225), öffentlich bekannt gemacht.
Der Antrag auf Erteilung der Genehmigung mitsamt seinen beigefügten Unterlagen, die Angaben über die Auswirkungen der Anlagen auf die Nachbarschaft und die Allgemeinheit enthalten, einschließlich des UVP-Berichts, werden für die Dauer eines Monats zur Einsichtnahme ausgelegt. Darüber hinaus werden auch die der Genehmigungsbehörde im Zeitpunkt der Bekanntmachung vorliegenden entscheidungserheblichen behördlichen Stellungnahmen, die Angaben über die Auswirkungen der Anlagen auf die Nachbarschaft und die Allgemeinheit oder Empfehlungen zur Begrenzung dieser Auswirkungen enthalten, ausgelegt. Die Auslegungsfrist beginnt mit dem 07.04.2026 und endet am 06.05.2026.
Die zur Einsichtnahme ausliegenden Unterlagen können für die Dauer der Auslegung digital im UVP-Portal Niedersachsen unter https://uvp.niedersachsen.de/ und über die Internet-Seite des Landkreises Aurich unter www.landkreis-aurich.de (Aktuelles > Bekanntmachungen > Windenergie) eingesehen werden. Für den o. g. Zeitraum besteht die Möglichkeit, eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt zu bekommen. Die Unterlagen können zudem bei den folgenden Stellen innerhalb der Dienstzeiten digital eingesehen werden:
- Landkreis Aurich
Zimmer-Nr. 111
Kirchdorfer Straße 7-9
26603 Aurich
Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag in der Zeit von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Eine vorherige Anmeldung und Terminvereinbarung wird empfohlen: Tel.-Nr. 04941/16-6314
- Samtgemeinde Hage
Bauamt
Hauptstraße 81
26524 Hage
Montag bis Freitag in der Zeit von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Donnerstag auch in der Zeit von 14:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Eine vorherige Anmeldung und Terminvereinbarung wird empfohlen: Tel.-Nr. 04931/1899-60 - Stadt Norden
Zimmer-Nr. 5
Am Markt 24
26506 Norden
Montag bis Freitag in der Zeit von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Donnerstag auch in der Zeit von 14:30 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung unter Tel. 04931/923-530
Der Behörde liegen als Bestandteil der Antragsunterlagen u. a. folgende entscheidungserhebliche Berichte und Empfehlungen vor:
- Kurzbeschreibung des Bauvorhabens für 6 WEA’s vom Typ ENERCON E-160 EP5 E3 R1 auf der Gemarkung Lütetsburg (Samtgemeinde Hage) nach § 4 Abs. 3 i.V.m. § 4e der 9. BImSchV vom 12.06.2025
- Bericht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Bericht), Repowering von 6 WEA-Anlagen im Windpark Drostenplatz in der Samtgemeinde Hage, Projekt Nr. 12693 – Thalen Consult GmbH vom 10.06.2025
- Landschaftspflegerischer Begleitplan & Artenschutzrechtliche Prüfung, Repowering Windpark Lütetsburg – Diplom-Biologe Detlef Gerjets (Büro für Ökologie & Landschaftsplanung) vom Juni 2025
- Stellungnahme zu vorsorglichen Abschaltungen der geplanten WEA Lütetsburg I – Dipl.-Biol. Lothar Bach vom 19.06.2025
- Bodenschutz- und Bodenmanagementkonzept WP Lütetsburg, Projekt-Nr.: 2305171 – HPC AG vom 14.07.2025
- Prüfbericht – Untersuchung auf potenziell sulfatsaure Böden (PASS-Böden) im Zuge der Errichtung von Windenergieanlagen, Windpark Lütetsburg, Projekt-Nr. 2305170 – HPC AG vom 30.04.2025
- Schalltechnisches Gutachten für die Errichtung und den Betrieb von sechs Windenergieanlagen am Standort Lütetsburg, Bericht Nr. 5035-25-L3– IEL GmbH vom 25.03.2025
- Berechnung der Rotorschattenwurfdauer für den Betrieb von sechs Windenergieanlagen am Standort Lütetsburg, Bericht Nr. 5035-25-S2 – IEL GmbH vom 31.03.2025
- Gutachten Eisansatzerkennung an Rotorblättern von ENERCON Windenergieanlagen durch das ENERCON-Kennlinienverfahren und externe Eissensoren, Bericht-Nr. 8111 7247 373 D Rev. 2 – TÜV NORD EnSys GmbH & Co. KG vom 28.02.2022
- Gutachten zu Risiken durch Eiswurf und Eisfall am Standort Lütetsburg, Referenz-Nr. 2024-L-099-P4-R2_VA – Fluid & Energy Engineering GmbH & Co. KG vom 19.03.2025
- Gutachten zur Standorteignung von WEA am Standort Lütetsburg, Referenz-Nr. 2024-L-099-P3-R1-VA – Fluid & Energy Engineering GmbH & Co. KG vom 13.06.2025
- Zusammenstellung der typengeprüften Dokumentationen (Typenprüfung) E-160 EP5 E3-HST-120-FB-C-01 Rev. 2 – Enercon GmbH
- Allgemeines Brandschutzkonzept für die Errichtung einer Windenergieanlage des Typs Enercon E-160 EP5 E3 R1 mit 120 m Nabenhöhe – Brandschutzbüro Monika Tegtmeier vom 28.11.2022
- Ergänzung zu den allgemeinen Brandschutzkonzepten der Windenergieanlagen des Herstellers Enercon – Brandschutzbüro Monika Tegtmeier vom 12.11.2024
- Ergänzung zu den anlagenspezifischen Brandschutzkonzepten der Windenergieanlagen des Herstellers Enercon – Brandschutzbüro Monika Tegtmeier vom 13.02.2025
- Geotechnischer Entwurfsbericht – Errichtung von Windenergieanlagen WP Lütetsburg, Projekt-Nr. 2305167 – HPC AG vom 28.03.2025
Etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben können vom 07.04.2026 bis zum 08.06.2026 schriftlich oder elektronisch beim Landkreis Aurich (immissionsschutz@landkreis-aurich.de), bei der Samtgemeinde Hage und bei der Stadt Norden erhoben werden. Einwendungen werden der Antragstellerin und den Behörden, deren Aufgabenbereich durch die Einwendungen berührt ist, bekannt gegeben. Auf Verlangen des Einwenders sollen dessen Name und Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Nach Ablauf der Einwendungsfrist entscheidet die Genehmigungsbehörde nach Ausübung pflichtgemäßen Ermessens darüber, ob ein Erörterungstermin stattfindet. Gemäß § 16 der 9. BImSchV soll bei der Errichtung oder Änderung von Windenergieanlagen auf den Erörterungstermin verzichtet werden, wenn nicht der Antragsteller diesen beantragt. Sofern keine Erörterung erfolgt, wird gesondert öffentlich bekannt gemacht, dass der Erörterungstermin nicht stattfindet.
Findet der Erörterungstermin statt, werden die rechtzeitig gegen das Vorhaben erhobenen Einwendungen am 02.07.2026 um 09:00 Uhr im Sitzungssaal 1.105 des Kreishauses, Fischteichweg 7-13, 26603 Aurich mit den Einwendern und der Antragstellerin erörtert. Der Erörterungstermin ist öffentlich. Er dient dazu, die rechtzeitig gegen das Vorhaben erhobenen Einwendungen zu erörtern, soweit diese für die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen nach dem BImSchG von Bedeutung sein können. Er soll denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, Gelegenheit geben, ihre Einwendungen zu erläutern. Die formgerecht erhobenen Einwendungen werden auch bei Ausbleiben der Antragstellerin oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert.
Sollte eine Verlegung des Erörterungstermins erforderlich sein, werden die Antragstellerin und diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben, über Ort und Zeit des neuen Erörterungstermins benachrichtigt. Die Benachrichtigung kann auch durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann.
Aurich, den 27.03.2026
Landkreis Aurich
Der Landrat