Gemäß § 21a Abs. 1 der 9. BImSchV (Verordnung über das Genehmigungsverfahren) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 225) in Verbindung mit § 10 Abs. 8 BImSchG (Bundes-Immissionsschutzgesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Juni 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 183) wird die Entscheidung vom 24.07.2026 über den Antrag der Firma B-Plast 2000 Kunststoffverarbeitungs-GmbH, Tjüchkampstraße 23 – 34B, 26605 Aurich, auf Erteilung einer Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Windenergieanlagen des Typs Enercon E-115 EP3 E4, mit einer Nabenhöhe von 92 m, einer Gesamthöhe von 149,86 m über Grund und einer Kapazität von jeweils 4.260 kW öffentlich bekannt gemacht.

Das vorgenannte Vorhaben liegt innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 404 „2. Erweiterung Gewerbegebiet Schirum I“ vom 19.11.2025 der Stadt Aurich.

Das Genehmigungsverfahren wurde im vereinfachten Genehmigungsverfahren nach § 19 BImSchG durchgeführt. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt auf Antrag der Antragstellerin.

I. Verfügender Teil des Bescheides (Tenor)

  1. aufgrund des § 19 BImSchG und Nr. 1.6.2 des Anhangs 1 der 4. BImSchV erteile ich nach Maßgabe dieses Bescheides unbeschadet der Rechte Dritter die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Windenergieanlage des Typs Enercon E-115 EP3 E4 mit einer Nabenhöhe von 92 m, einer Gesamthöhe von 149,86 m über Grund und einer Nennleistung von 4.260 kW.

Standort der beantragten Anlage:

26506 Aurich, Tjüchkampstraße 26

Gemarkung: Schirum, Flur 5, Flurstück 33/1

Koordinaten: UTM-ETRS89: RW 401.965; HW 5.922.854

Gemäß § 13 BImSchG schließt diese Genehmigung andere, die Anlage betreffende behördliche Entscheidungen ein, insbesondere die nach der NBauO erforderliche Baugenehmigung, mit Ausnahme von Planfeststellungen, Zulassungen bergrechtlicher Betriebspläne, behördlichen Entscheidungen aufgrund atomrechtlicher Vorschriften und wasserrechtlichen Erlaubnissen und Bewilligungen nach § 8 i.V.m. § 10 WHG.

  • Die Kosten des Verfahrens sind von Ihnen zu tragen.

Alle in den vorgelegten Gutachten und Typenprüfungen aufgeführten Auflagen und Bedingungen sind zu erfüllen. Die Gutachten und die Typenprüfungen sind Bestandteil dieser Genehmigung und die dort beschriebenen Maßnahmen/Empfehlungen umzusetzen.

II. Nebenbestimmungen und Hinweise des Bescheides

Der Genehmigungsbescheid ist mit Nebenbestimmungen (Bedingungen, Auflagen, Auflagenvorbehalte) und Hinweisen versehen.

III. Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats ab Zustellung Widerspruch beim Landkreis Aurich, Fischteichweg 7-13, 26603 Aurich, erhoben werden.

Der Widerspruch eines Dritten ist innerhalb eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen.

Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs nach § 80 Absatz 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) kann nur innerhalb eines Monats ab Zustellung dieses Bescheides beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht, Uelzener Straße 40, 21335 Lüneburg, gestellt und begründet werden.

IV. Auslegung

Der Genehmigungsbescheid und seine Begründung können in der Zeit

vom 19.09.2026 bis zum 02.10.2026

auf der Internetseite des Landkreises Aurich unter www.landkreis-aurich.de (Aktuelles > Bekanntmachungen > Windenergie) eingesehen werden.

Auf Verlangen eines Beteiligten wird ihm eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt. Für den o. g. Zeitraum besteht die Möglichkeit den Genehmigungsbescheid und seine Begründung bei der folgenden Stelle einzusehen:

–             Landkreis Aurich

Kirchdorfer Straße 7-9

Zimmer-Nr. 111

26603 Aurich

Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Freitag in der Zeit von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Eine vorherige Anmeldung und Terminvereinbarung wird empfohlen: Tel.-Nr. 04941/16-6313

V. Hinweise

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Genehmigungsbescheid auch gegenüber Dritten als bekannt gegeben.

Aurich, den 18.09.2026

Landkreis Aurich

Der Landrat

B-Plast 2000 Auslegungsexemplar
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