Öffentliche Bekanntmachung einer Erteilung einer Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz Windpark Groothusen GmbH & Co. Betriebs KG (Az.: 550/2025)
Gemäß § 21a Abs. 1 der 9. BImSchV (Verordnung über das Genehmigungsverfahren) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 225) in Verbindung mit § 10 Abs. 8 BImSchG (Bundes-Immissionsschutzgesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. März 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 84) wird die Entscheidung vom 17.12.2025 über den Antrag von der Windpark Groothusen GmbH & Co. Betriebs KG, Helmerslohne 8, 26736 Krummhörn, auf Erteilung einer Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von sieben Windenergieanlagen des Typs Enercon E-160 EP5 E3 R1 mit einer Nabenhöhe von 119,83 m, einer Gesamthöhe von 199,83 m über Grund und einer Kapazität von jeweils 5.560 kW öffentlich bekannt gemacht. Die Anlagen ersetzen sieben Bestandsanlagen. Das Genehmigungsverfahren wurde im vereinfachten Genehmigungsverfahren nach § 16b Abs. 1, § 19 BImSchG durchgeführt. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt auf Antrag der Antragstellerin.
I. Verfügender Teil des Bescheides (Tenor)
1. aufgrund des § 16 Abs. 1 in Verbindung mit § 16b Abs. 1, § 19 BImSchG und Nr. 1.6.2 des Anhangs 1 der 4. BImSchV erteile ich nach Maßgabe dieses Bescheides unbeschadet der Rechte Dritter die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von sieben Windenergieanlagen des Typs Enercon E-160 EP5 E3 R1 mit einer Nabenhöhe von 119,83 m, einer Gesamthöhe von 199,83 m über Grund und einer Nennleistung von jeweils 5.560 kW.
Standorte der Anlagen:
WEA 01
26736 Krummhörn, Gemarkung: Hamswehrum, Flur 6, Flurstück 35
Koordinate: UTM ETRS89: RW 371.279; HW 5.921.104
WEA 02
26736 Krummhörn, Gemarkung: Groothusen, Flur 8, Flurstück 19
Koordinate: UTM ETRS89: RW 371.646; HW 5.921.276
WEA 03
26736 Krummhörn, Gemarkung: Groothusen, Flur 7, Flurstück 46
Koordinate: UTM ETRS89: RW 372.041; HW 5.921.307
WEA 04
26736 Krummhörn, Gemarkung: Hamswehrum, Flur 6, Flurstück 36
Koordinate: UTM ETRS89: RW 371.313; HW 5.920.718
WEA 05
26736 Krummhörn, Gemarkung: Groothusen, Flur 8, Flurstück 22
Koordinate: UTM ETRS89: RW 371.779; HW 5.920.917
WEA 06
26736 Krummhörn, Gemarkung: Groothusen, Flur 8, Flurstück 38
Koordinate: UTM ETRS89: RW 371.668; HW 5.920.527
WEA 07
26736 Krummhörn, Gemarkung: Groothusen, Flur 8, Flurstücke 26
Koordinate: UTM ETRS89: RW 371.932; HW 5.920.254
Die beantragten sieben Windenergieanlagen ersetzen sechs Bestandsanlagen des Typs Enercon E-70 E4 auf den Flurstücken 35 und 36 der Flur 6 in der Gemarkung Hamswehrum und auf den Flurstücken 34/1, 38, 22 und 24 der Flur 8 der Gemarkung Groothusen sowie eine Bestandsanlage des Typs Enercon E-40 auf dem Flurstück 27 der Flur 8 in der Gemarkung Groothusen.
Gemäß § 13 BImSchG schließt diese Genehmigung andere, die Anlage betreffende behördliche Entscheidungen ein, insbesondere die nach der NBauOerforderliche Baugenehmigung, mit Ausnahme von Planfeststellungen, Zulassungen bergrechtlicher Betriebspläne, behördlichen Entscheidungen aufgrund atomrechtlicher Vorschriften und wasserrechtlichen Erlaubnissen und Bewilligungen nach § 8 i.V.m. § 10 WHG.
2. Die Kosten des Verfahrens sind von Ihnen zu tragen.
Alle in den vorgelegten Gutachten und Typenprüfungen aufgeführten Auflagen und Bedingungen sind zu erfüllen. Die Gutachten und die Typenprüfungen sind Bestandteil dieser Genehmigung und die dort beschriebenen Maßnahmen/Empfehlungen umzusetzen. Die in den Prüfberichten geforderten Abnahmen sind entsprechend dem Baufortschritt durchzuführen.
II. Nebenbestimmungen und Hinweise des Bescheides
Der Genehmigungsbescheid ist mit Nebenbestimmungen (Bedingungen, Auflagen, Auflagenvorbehalte) und Hinweisen versehen.
III. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats ab Zustellung Widerspruch beim Landkreis Aurich, Fischteichweg 7-13, 26603 Aurich, erhoben werden.
Der Widerspruch eines Dritten ist innerhalb eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen.
Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs nach § 80 Absatz 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) kann nur innerhalb eines Monats ab Zustellung dieses Bescheides beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht, Uelzener Straße 40, 21335 Lüneburg, gestellt und begründet werden.
IV. Auslegung
Der Genehmigungsbescheid und seine Begründung können in der Zeit
vom 16.05.2026 bis zum 29.05.2026
auf der Internetseite des Landkreises Aurich unter www.landkreis-aurich.de (Aktuelles > Bekanntmachungen > Windenergie) eingesehen werden.
Auf Verlangen eines Beteiligten wird ihm eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt. Für den o. g. Zeitraum besteht die Möglichkeit den Genehmigungsbescheid und seine Begründung bei der folgenden Stelle einzusehen:
Landkreis Aurich
Kirchdorfer Straße 7-9
Zimmer-Nr. 111
26603 Aurich
Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag in der Zeit von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Eine vorherige Anmeldung und Terminvereinbarung wird empfohlen: Tel.-Nr. 04941 16-6314
V. Hinweise
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Genehmigungsbescheid auch gegenüber Dritten als bekannt gegeben.
Aurich, den 15.05.2026
Landkreis Aurich
Der Landrat