Ausschreibungen
Öffentliche Ausschreibungen
Reinigung und Wartung transparente Wartehallen 2026
Der Landkreis Aurich schreibt folgende Leistungen öffentlich aus: Reinigung und Wartung transparente Wartehallen 2026 Auf die vollständige Veröffentlichung wird unter www.service.bund.de hingewiesen. Die Ausschreibungsunterlagen sind ausschließlich über https://vergabe.niedersachsen.de/ unter der jeweiligen Bezeichnung erhältlich. Der Landrat
Elektrosanierung und Malerarbeiten TABS Aurich (2 Lose)
Der Landkreis Aurich schreibt folgende Leistungen öffentlich aus: Elektrosanierung und Malerarbeiten TABS Aurich (2 Lose) Auf die vollständige Veröffentlichung wird unter www.service.bund.de hingewiesen. Die Ausschreibungsunterlagen sind ausschließlich über https://vergabe.niedersachsen.de/ unter der jeweiligen Bezeichnung erhältlich. Der Landrat
Öffentliche Ausschreibung des Kehrbezirks OSTF-2-19 Aurich I zum 01.04.2026
Öffentliche AusschreibungIm Landkreis Aurich ist der KehrbezirksOSTF-2-19 Aurich I zum 01.04.2026 zu besetzen. Im Landkreis Aurich ist der Kehrbezirk OSTF-2-19 Aurich I zum 01.04.2026 auf Grundlage der §§ 9, 9a und 10 des Schornsteinfegerhandwerksgesetzes (SchfHwG) mit einem/einer bevollmächtigten Bezirksschornsteinfege*in (m/w/d) zu besetzen. Im Kehrbezirk sind ca. 3.000 Objekte zu betreuen. Der Kehrbezirk umfasst überwiegend Straßenzüge […]
PV-Anlage Gymnasium Aurich, nach VOB
Der Landkreis Aurich schreibt folgende Leistung öffentlich aus: Auf die vollständige Veröffentlichung wird unter http://www.service.bund.de/ hingewiesen. Die Ausschreibungsunterlagen sind ausschließlich auf dem Online-Portal http://www.subreport.de/ unter der Nummer E75319626 erhältlich.
Vergebener Auftrag gemäß § 30 Abs. 1 UVgO (ex-post-Transparenz)
Zur effektiven Vorbeugung gegen Unregelmäßigkeiten (z. B. Korruption, ungerechtfertigte Bevorzugung ortsansässiger oder ortsnaher Unternehmen) sind nach Durchführung einer beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb und einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb vom Auftraggeber Mindestangaben im Sinne einer nachträglichen Transparenz unverzüglich zu veröffentlichen, sofern das jeweilige Auftragsvolumen einen Wert von 25.000 € (ohne Umsatzsteuer) überschreitet.