Im Landkreis Aurich sind die Kehrbezirke OSTF-2-01 Dornum zum 01.11.2026 und OSTF-2-06 Norden I
zum 21.12.2026 auf Grundlage der §§ 9, 9a und 10 des Schornsteinfegerhandwerksgesetzes
(SchfHwG) mit

einem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger (m/w/d)

zu besetzen.

Im Kehrbezirk Dornum sind ca. 4.100 Objekte zu betreuen. Der Kehrbezirk umfasst überwiegend
Straßenzüge aus der Gemeinde Dornum.

Im Kehrbezirk Norden sind ca. 3.000 Objekte zu betreuen. Der Kehrbezirk umfasst überwiegend
Straßenzüge aus dem Innenbereich der Stadt Norden.

Der Landkreis Aurich sucht jeweils für den Kehrbezirk eine engagierte Persönlichkeit, die die
Voraussetzungen für eine Bestellung zum bevollmächtigtem Bezirksschornsteinfeger erfüllt.
Engagement, Kontakt- und Konfliktfähigkeit und ein sicheres Auftreten werden neben Kenntnissen
auf dem Gebiet des Schornsteinfegerrechts erwartet.

Die Bestellung ist auf sieben Jahre befristet, endet jedoch spätestens mit Ablauf des Monats, in dem
die bestellte Person das 67. Lebensjahr vollendet(§ 10 Abs. 1 SchfHwG). Die bestellte Person kann
bei der zuständigen Behörde bis spätestens sechs Monate vor Erreichen der Altersgrenze einen
Antrag auf Verlängerung der Bestellung über diese Altersgrenze hinaus bis zum Ende der
siebenjährigen Bestellungszeit stellen. In den Fällen endet die Bestellung jedoch spätestens mit
Ablauf des Monats, in dem die bestellte Person das 70. Lebensjahr vollendet. Die Bestellungsbehörde
kann die Vorlage eines amtsärztlichen Gutachtens über die gesundheitliche Eignung für eine
Verlängerung über die Altersgrenze hinaus auf Kosten der bestellten Person verlangen.


Die Aufgaben und Tätigkeiten eines Bezirksschornsteinfegers werden in den §§ 13 ff SchfHwG
beschrieben. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen die handwerksrechtlichen Voraussetzungen
zur selbständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks besitzen.

Ebenso müssen die Bewerber über die für die Erfüllung der Aufgabe von Bezirksschornsteinfegermeistern
erforderlichen Rechtskenntnisse verfügen und diese auf Verlangen nachweisen.

Für die Teilnahme am Ausschreibungsverfahren sind folgende Unterlagen einzureichen:

  1. Eine schriftliche oder elektronische Bewerbung, die den Familiennamen, die Vornamen, die
    Anschrift und mindestens eine Telefonnummer sowie ggf. eine E-Mailadresse enthält,
  2. ein tabellarischer Lebenslauf, der genaue Angaben über die berufliche Vorbildung und den
    beruflichen Werdegang enthält,
  3. ein Nachweis über das Vorliegen der Voraussetzungen zur Eintragung in die Handwerksrolle,
  4. Zeugnisse über die Gesellenprüfung und die Meisterprüfung oder über gleichwertige
    Qualifikationen; im Fall einer in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder
    einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der
    Schweiz erworbenen Berufsqualifikation die nach § 6 der EU/EWR-Handwerk-Verordnung
    vorzulegenden Unterlagen und Bescheinigungen,
  5. lückenlose Nachweise über die bisherigen Schornsteinfegertätigkeiten, insbesondere in Form
    von Bestellungsurkunden, Arbeitsverträgen, Arbeitsbescheinigungen oder Arbeitszeugnissen
    sowie Nachweise über berufsbezogene Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für die letzten
    sieben Jahre, Bescheinigungen des Arbeitsamtes o. ä.; aus den Nachweisen muss die Dauer
    der jeweiligen Tätigkeit (Beginn und Ende) hervorgehen,
  6. eine schriftliche Zustimmungserklärung zur Einholung einer Auskunft aus dem
    Gewerbezentralregister oder deren Vorlage, sowie die Vorlage eines einfachen polizeilichen
    Führungszeugnisses,
  7. eine schriftliche Erklärung darüber, ob innerhalb der letzten zwölf Monate gegen die
    Bewerberin oder den Bewerber strafgerichtliche Verurteilungen ergangen sind, ein
    gerichtliches Strafverfahren anhängig ist oder ein anhängiges Ermittlungs- oder
    Gewerbeuntersagungsverfahren bekannt ist,
  8. ggfls. die Angabe des Bewerbers oder Bewerberin zur Rangfolge bevorzugter Bezirke,
  9. den Nachweis über die derzeitige Tätigkeit als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger oder
    als Vertreter nach 11b oder die Erklärung, dass kein solches Amt ausgebübet wird, und
  10. die Angabe, ob eine frühere Tätigkeit als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger oder als
    Vertreter nach § 11b innerhalb der letzten sieben Jahre nach § 12 Absatz 1 aufgehoben
    wurde oder ob ein derartiges Aufhebungsverfahren anhängig war oder ist.
  11. Eine schriftliche Erklärung, dass der Bewerber gesundheitlich geeignet ist, die Aufgaben
    wahrzunehmen.
  12. Eine schriftliche Erklärung, dass der Bewerber in geordneten finanziellen Verhältnissen lebt
    und insbesondere keine Verbindlichkeiten gegenüber dem zuständigen Finanzamt, der
    deutschen Rentenversicherung, der Berufsgenossenschaft und der Krankenkassen bestehen.
  13. Nachweise über berufsspezifische und produktneutrale Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen
    in den letzten sieben Jahren.
  14. Nachweise über erworbene Zusatzqualifikationen, wie zum Beispiel Betriebswirt Handwerk,
    Gebäudeenergieberater, ein abgeschlossenes berufsbezogenes Hochschulstudium und
    Ausbildungsbefugnis im Schornsteinfegerhandwerk
  15. Nachweise des eigenen Betriebes (bei Kehrbezirksinhabern) über einem ZDH-ZERT
    zertifizierten Betrieb mit dem Gütesiegel „Fachbetrieb des Schornsteinfegerhandwerks“ oder
    vergleichbarer Einzelzertifizierung oder über die Beschäftigung in einem zertifizierten Betrieb
    für die letzten 3 Jahre.

Folgende Unterlagen und Erklärungen sind nur von derzeitigen und ehemaligen Kehrbezirksinhaberinnen und Kehrbezirksinhabern vorzulegen:

  1. Eine schriftliche Erklärung, dass bei einer Bestellung die bestehende Bestellung aufgegeben wird
    und aufgegeben werden darf,
  2. eine schriftliche Einverständniserklärung, dass die Personalakte bei der derzeit oder zuletzt
    zuständigen Aufsichtsbehörde zur Einsichtnahme angefordert werden kann,
  3. eine schriftliche Erklärung darüber, ob und gegebenenfalls welche Aufsichtsmaßnahmen in den
    letzten 10 Jahren gegen die Bewerberin oder den Bewerber als Inhaberin oder Inhaber eines
    Kehrbezirks ergriffen oder eingeleitet worden sind.

Der Bewerbung können weitere Unterlagen beigefügt werden, die zusätzliche Auskünfte über die
Befähigung und fachliche Eignung der Bewerberin/des Bewerbers geben.
Die aufgeführten Unterlagen können als Kopien eingereicht werden. Fremdsprachlich eingereichte
Unterlagen sind eine deutsche Übersetzung beizufügen. Im Falle einer positiven Entscheidung sind
die in Kopie eingereichten Unterlagen vor Bestellung auf Verlangen dem Landkreis Aurich im Original
vorzulegen.

Die Unterlagen nach Nr. 1,2 und 6 bis 12 dürfen nicht älter als drei Monate sein. Bei nicht fristgerecht oder unvollständig eingesandten Unterlagen können die Bewerber vom Auswahlverfahren ausgeschlossen werden.

Die Auswahl zwischen den Bewerbern erfolgt gemäß § 9a Abs. 3 SchfHwG nach ihrer Eignung,
Befähigung und fachlichen Leistung. Anwendung findet ebenfalls § 9a Abs. 4 SchfHwG, wonach sich
ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger frühestens zwei Jahre nach Wirksamkeit der Bestellung
erneut bewerben kann. Sollten Sie diesbezüglich eine persönliche Härte für sich geltend machen und
eine frühere Bewerbung aus Ihrer Sicht im Hinblick auf die Erhaltung der Betriebs- und
Brandsicherheit nicht zu beanstanden sein, ist dies bereits mit der Einreichung der Bewerbung
umfassend schriftlich darzulegen. Hierzu wird auf die in der Anlage beigefügte Bewertungsmatrix
hingewiesen.

Den Bewerbern entstehende Kosten werden nicht erstattet. Im Falle einer Bestellung entstehen für
den erfolgreichen Bewerber Kosten nach dem Verwaltungskostengesetz des Landes Niedersachsen
i. V. m. der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen.
Ihre Bewerbung mit den erforderlichen Unterlagen senden Sie bitte schriftlich oder elektronisch

bis zum 26.08.2026

an den Landkreis Aurich, Sachgebiet Brand- und Katstrophenschutz, Fischteichweg 7-13, 26603
Aurich.

Für die Einhaltung der Bewerbungsfrist (Ausschlussfrist), einschließlich der Einsendung der
vollständigen Bewerbungsunterlagen, gilt das Datum des Posteingangs bzw. das Eingangsdatum ihrer
E-Mail beim Landkreis Aurich.

Bitte machen Sie in Ihrer Bewerbung deutlich, auf welchen Kehrbezirk Sie sich bewerben. Eine
Bewerbung auf beide Kehrbezirke ist ebenfalls möglich. Bitte machen Sie dann deutlich, welcher
Kehrbezirk Vorrang hat.

Für weitere Auskünfte zum Auswahlverfahren steht Ihnen Herr Dirksen unter der Telefonnummer
04941 16-3802 oder E-Mail: zur Verfügung.

Matrix Ausschreibung von Kehrbezirken
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Ausschreibung
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