Geflügelpest in Putenhaltung

Geflügelpest in Putenhaltung

Betrieb in Dornum betroffen – Kreis richtet Sperrzone ein

Im Landkreis Aurich gibt es einen aktuellen Ausbruch der hochpathogenen Geflügelpest H5N1 (Vogelgrippe). Betroffen ist eine Putenhaltung mit insgesamt rund 10.000 Tieren in der Gemeinde Dornum.

Daher hat die Kreisverwaltung eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen, die am Mittwoch, 03. Dezember 2025, in Kraft tritt.

Darin wird eine Sperrzone eingerichtet, bestehend aus einer Schutzzone von mindestens 3 km Radius um den Seuchenbestand und einer Überwachungszone von mindestens 10 km Radius um den Ausbruchsbetrieb. In diesen Zonen gelten verschiedene Beschränkungen wie ein vollständiges Aufstallungsgebot, eine Anzeigepflicht für die gehaltenen Tiere oder ein Beförderungsverbot sowie verschiedene Hygienevorschriften. Die Allgemeinverfügung mit einer Karte der entsprechenden Zonen wird auch auf der Homepage des Landkreises Aurich veröffentlicht.

Der betroffene Betrieb wurde am Dienstag vollständig geräumt.

Geflügelpest ist für Hausgeflügel extrem ansteckend und verläuft mit schweren allgemeinen Krankheitszeichen. Bei Hühnern und Puten können innerhalb weniger Tage bis zu 100 % der Tiere erkranken und sterben. Das führt zu hohen Leiden und Schäden bei diesen Tieren. Die wirtschaftlichen Verluste sind ebenfalls entsprechend hoch.

[Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest bei Nutzgeflügel 3 2025]