Verbot der Anbindehaltung von Rindern
Der Landkreis Aurich hat am heutigen Tag (07.07.2026) für den Bereich des Landkreises Aurich und der kreisfreien Stadt Emden auf Weisung des Niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums eine Allgemeinverfügung erlassen und diese im Amtsblatt des Landkreises veröffentlicht, nach der alle Formen der Anbindehaltung von Rindern verboten sind (https://www.landkreis-aurich.de/amtsblaetter/2026/).
Mit dem Verbot werden Meldefristen und Fristen zur Aufgabe der Anbindehaltung festgelegt. Rinderhalter mit ganzjähriger Anbindehaltung müssen ihre Haltungsform innerhalb von sechs Monaten dem Veterinäramt online über ein Meldeportal melden und innerhalb von 18 Monaten beenden. Halter von Rindern, die eine kombinierte oder saisonaler Anbindehaltung betreiben, müssen ihre Haltungsform innerhalb von drei Jahren melden und mitteilen, ob die Haltung innerhalb von fünf Jahren beendet oder mit einer Frist von maximal sieben Jahren umgestaltet werden soll.
Vom Land Niedersachsen wird für die Meldung ein Meldeportal eingerichtet, über das die Meldungen zu erfolgen haben. Diese Meldeportal ist dann über den nachfolgenden Link erreichbar:
https://laves-nexus.niedersachsen.de/anbindehaltung