Stallpflicht für Geflügel wird aufgehoben
Hygienemaßnahmen sind weiterhin einzuhalten
Zum Schutz des Geflügels gegen die Aviäre Influenza (Geflügelgrippe) war am 05.11.2025 durch den Landkreis Aurich eine Allgemeinverfügung erlassen worden, in der die Aufstallung von Geflügel in Beständen mit mehr als 50 Tieren Im Landkreis Aurich und der kreisfreien Stadt Emden angeordnet wurde. Diese Maßnahme diente der Vorsorge des Eintrags des Krankheitserregers durch Wildvögel in die Haustierbestände.
Diese Allgemeinverfügung kann nun mit Wirkung zum 11. April 2026 wieder aufgehoben werden. Dennoch bleiben alle Geflügelhalter weiterhin aufgefordert, achtsam zu bleiben und Kontakte zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel zu unterbinden sowie Hygienemaßnahmen einzuhalten.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass es in Deutschland seit 1996 erstmals wieder zu einer weiteren anzeigepflichtigen Geflügelseuche gekommen ist. Es handelt sich hierbei um die Newcastle Disease (atypische Geflügelgrippe), eine hochansteckende Viruserkrankung des Geflügels, die in ihrer Erscheinungsform der Geflügelgrippe sehr stark ähnelt. Für diese Erkrankung gibt es eine rechtlich vorgeschriebene Impfpflicht für Hühner und Puten. Tierhalter haben ihre Tiere, unabhängig von der Bestandsgröße, gegen die Newcastle Disease impfen zu lassen und dafür Sorge zu tragen, dass ein durchgehender Impfschutz besteht. Nachimpfungen sind daher in Absprache mit dem Haustierarzt regelmäßig durchzuführen.