Kommunalaufsicht sieht keine Beanstandungen.

Das Niedersächsische Innenministerium hat als zuständige Kommunalaufsichtsbehörde die Vorwürfe der Freien Wählergemeinschaft Landkreis Aurich vollumfänglich zurückgewiesen. Die Freie Wählergemeinschaft hatte im April dieses Jahres Beschwerde gegen das politische Verfahren zur Reaktivierung der Bahnstrecke Aurich-Abelitz eingelegt. Nach eingehender Prüfung stellte das Ministerium nun formell fest, dass das Vorgehen der Kreisverwaltung und des Landrats rechtlich nicht zu beanstanden ist.

Die Freie Wählergemeinschaft Landkreis Aurich hatte der Verwaltung unter anderem eine ungleiche Informationspolitik und das Zurückhalten von Dokumenten vorgeworfen. Diesen Vorwürfen widerspricht die Kommunalaufsicht in ihrer Begründung deutlich.

Der Vorwurf einer ungleichen Informationspolitik wird durch das Ministerium entkräftet. Die Behörde stellt klar, dass der Hauptverwaltungsbeamte (HVB) – in diesem Fall der Landrat – gesetzlich für die Vorbereitung von Beschlüssen gegenüber den Gremien zuständig ist, nicht jedoch für die separate Unterrichtung einzelner Fraktionen. Das Angebot des Landkreises zu vertiefenden Erläuterungen im Vorfeld der Ausschusssitzung erging nachweislich an alle Fraktionen gleichermaßen. Dass die Freie Wählergemeinschaft dieses Informationsangebot im Gegensatz zu anderen Fraktionen nicht wahrgenommen hat, begründet keine Ungleichbehandlung durch den Landkreis. Die offizielle Beschlussvorlage wurde allen Ausschussmitgliedern gleichzeitig und fristgerecht zur Verfügung gestellt.

Auch den Vorwurf, ein wichtiges anwaltliches Schreiben sei den Kreistagsabgeordneten vorenthalten worden, wies die Kommunalaufsicht zurück. Ein Anspruch auf die Herausgabe bestimmter Unterlagen zu einem frei gewählten Zeitpunkt vor einer Sitzung besteht rechtlich nicht. Zudem erhielten die adressierten Empfänger das betreffende Schreiben direkt per E-Mail, und allen weiteren Kreistagsmitgliedern wurde es vor der entscheidenden Sitzung zur Verfügung gestellt.

Das Ministerium betont, dass der Landrat gemeinsam mit der Verwaltung den Sachverhalt auf Basis vorliegender Daten – einschließlich der Machbarkeitsstudie – umfassend ermittelt und eine fundierte fachliche sowie rechtliche Beurteilung abgegeben hat. Den Mitgliedern des Ausschusses stand es in der Sitzung völlig frei, die Vor- und Nachteile des Bahnprojekts intensiv zu diskutieren. Insgesamt sei die Vorgehensweise des Landkreises Aurich zur Vorbereitung der Beschlussfassung nachvollziehbar und seitens der Kommunalaufsicht nicht zu beanstanden.