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Schwerbehindertenrecht

Das Schwerbehindertenrecht hat zum Ziel, die Integration schwerbehinderter Menschen durch besondere Regelungen zu fördern.

Das Sozialamt des Landkreises Aurich hilft in diesem Rahmen schwerbehinderten Menschen Schwierigkeiten zu überwinden oder diese zumindestens zu mildern. Des weiteren werden ausführliche Beratungen rund um den Bereich des Schwerbehindertenrechts gegeben.

Ausstellung von Schwerbehindertenausweisen:

Auf Antrag eines behinderten Menschen wird bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzung ein Schwerbehindertenausweis über die Eigenschaft als behinderter Mensch (hierfür ist eine Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 50 erforderlich), über den Grad der Behinderung sowie über weitere gesundheitliche Merkmale ausgestellt.

Ein Schwerbehindertenausweis ist notwendig, um als Schwerbehinderter Anspruch auf folgende Leistungen zu hab

  • steuerliche Erleichterungen
  • Vergünstigungen im Personen-, Nah- und Fernverkehr
  • Vergünstigungen beim Wohnen
  • Schutz des Schwerbehindertengesetzes

Kostenlose Beförderung:

Wurden bei schwerbehinderten Menschen die Merkzeichen G und/oder GI, aG, H, BI festgestellt, so haben diese einen Anspruch auf unentgeltliche Beförderung im öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV). Es besteht somit die Möglichkeit im gesamten Nahverkehr in Deutschland frei zu fahren.

Voraussetzung zur unentgeltlichen Nutzung des ÖPNV ist ein gültiger Schwerbehindertenausweis sowie ein Beiblatt mit gültiger Wertmarke.

Dieses Beiblatt mit Wertmarke kann gegen die Entrichtung von 60 € (Nutzungsdauer 1 Jahr)  oder für 30 € (Nutzungsdauer für ein halbes Jahr) erworben werden. Liegen bestimmte Voraussetzungen vor, kann das Beiblatt mit Wertmarke auch kostenlos gewährt werden. Dieses geschieht beispielsweise beim Vorliegen der Merkzeichen H oder BI oder wenn Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts bezogen werden.

Weitere Aufgaben:

  • Entscheidung über Anträge auf Ausstattung einer behindertengerechten Wohnung
  • Entscheidung über Anträge auf Kraftfahrzeug- oder Zubehörhilfen zum Erreichen des Arbeitsplatzes
  • Beratung und Unterstützung von Hilfesuchenden

Zusätzliche Informationen erhalten Sie auf der Seite des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie.

http://www.soziales.niedersachsen.de/master/C1807191_N1768404_L20_D0_I1740859.html

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

  • Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX)
  • diverse weitere Vorschriften bieten eine Reihe von Rechten und Hilfen für Schwerbehinderte