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Kontopfändung (= Vollstreckung)

Die Vollstreckung wird eingeleitet, wenn ein Bürger zur Zahlung durch einen Bescheid aufgefordert wurde, die fällige Zahlung jedoch trotz Mahnung nicht beglichen hat. 

Die Vollstreckung hat mehrere Mittel:

Vollstreckung in das bewegliche oder unbewegliche Vermögen des Schuldners

  • Sachpfändung
    • Lohnpfändung
    • Kontenpfändung
    • Zwangsversteigerung
    • Insolvenzantrag
    • Vermögensauskunft
  • Erzwingungshaft

Der Vollstreckungsaußendienst wird von den Kreisvollstreckungsbeamten durchgeführt. Ihre Zuständigkeit regelt sich nach unterschiedlichen Vollstreckungsbezirken.

Herr Hollwedel
(Innendienst - Frau Reints)

  • Südbrookmerland
  • Großefehn
  • Ihlow
  • Wiesmoor
  • Brookmerland
    (Innendienst - Herr Riese)

Herr Freimuth
(Innendienst - Frau Labitzke)

  • Großheide
  • Hage
  • Baltrum
  • Juist
  • Dornum
  • Aurich

Herr Beckermann
(Innendienst - Herr Riese)

  • Hinte
  • Norden
  • Norderney
  • Krummhörn

Zuständig für Vollstreckungsschuldner, die außerhalb des Landkreises Aurich wohnhaft sind, ist Herr Arends.

Gebühren

Bei einer Vollstreckung entstehen zusätzlich zur Forderung Mahn- und Vollstreckungsgebühren und ggfls. Säumniszuschläge.