Jugendschöffen

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtsperiode 2024 bis 2028 gewählt. Der Landkreis Aurich sucht insgesamt 150 Personen, die das Ehrenamt einer Jugendschöffin/eines Jugendschöffen übernehmen möchten. Dem Wahlausschuss sind für das Amtsgericht Aurich 100 Personen, für das Amtsgericht Norden 36 Personen und für das Amtsgericht Emden 14 Personen vorzuschlagen.

Jugendschöffinnen und -schöffen nehmen an Verhandlungen des Jugendgerichts neben den Berufsrichter*innen teil. Sie sind engagierte Personen ohne juristische Vorbildung. 

Voraussetzung ist, dass Kompetenzen und Erfahrung im Bereich der Jugenderziehung vorliegen. Diese können Jugendschöffinnen und Jugendschöffen auf unterschiedlichste Weise erwerben. Beispiele hierfür sind: 

  • längerfristige berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeit bei Jugendverbänden, in der Jugendhilfe- oder Jugendfreizeiteinrichtungen
  • Tätigkeit im schulischen Bereich
  • private Erziehungs- und Betreuungstätigkeit

Jugendschöffinnen und Jugendschöffen werden für die Dauer von fünf Jahren gewählt.

Sofern Sie sich für das Amt des Jugendschöffen zur Verfügung stellen möchten, füllen Sie bitte das verlinkte Meldeformular vollständig aus. Ihre Meldung wird von uns geprüft und Ihre Daten nach Vorliegen aller Voraussetzungen in die entsprechende Vorschlagsliste aufgenommen.