Öffentliche Bekanntmachung eines Antrages nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz Joachim Scholz, Hinte (Az.: 2218/2016)
Herr Joachim Scholz, Roggenweg 14, 26759 Hinte, beabsichtigt auf dem Grundstück in der Gemarkung Osterhusen, Flur 1, Flurstück 5/2 die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage des Typs Enercon E-82 E2 TES mit einer Nabenhöhe von 138,38 m, einer Gesamthöhe von 179,38 m und einer Kapazität von 2.300 kW. Der Antragsteller beabsichtigt, die Anlage voraussichtlich im Jahr 2022 in Betrieb zu nehmen.
Das Vorhaben bedarf der Genehmigung gemäß § 4 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz -BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 9. Dezember 2020 (BGBl. I S. 2873), i. V. m. § 1 der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen -4. BImSchV-) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. Januar 2021 (BGBl. I S. 69), sowie der lfd. Nr. 1.6.2 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV. Zuständig für die Erteilung der Genehmigung ist der Landkreis Aurich.
Der Antragsteller hat gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 3. Dezember 2020 (BGBl. I S. 2694), die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt. Das Entfallen der Vorprüfung nach § 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 i.V.m. Ziffer 1.6.2 der Anlage 1 UVPG wird als zweckmäßig erachtet. Der Landkreis Aurich hat daher gemäß § 5 Abs. 1 i.V.m. § 7 Abs. 3 UVPG festgestellt, dass die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Für das Vorhaben wurde ein Umweltverträglichkeits-prüfungsbericht (UVP-Bericht) vorgelegt.
Das Vorhaben wird hiermit gem. § 10 Abs. 3 BImSchG i.V.m. §§ 8 ff. der 9. BImSchV öffentlich bekannt gemacht.
Der Antrag auf Erteilung der Genehmigung mitsamt seiner beigefügten Unterlagen, die Angaben über die Auswirkungen der Anlage auf die Nachbarschaft und die Allgemeinheit enthalten einschließlich dem UVP-Bericht, werden für die Dauer eines Monats zur Einsichtnahme ausgelegt. Darüber hinaus werden auch die der Genehmigungsbehörde im Zeitpunkt der Bekanntmachung vorliegenden entscheidungserheblichen behördlichen Stellungnahmen, die Angaben über die Auswirkungen der Anlage auf die Nachbarschaft und die Allgemeinheit oder Empfehlungen zur Begrenzung dieser Auswirkungen enthalten, ausgelegt. Die Auslegungsfrist beginnt mit dem 22.03.2021 und endet am 21.04.2021. Die Unterlagen können bei den folgenden Stellen innerhalb der Dienststunden eingesehen werden:
Landkreis Aurich,
Kirchdorfer Straße 7-9,
Zimmer-Nr. 201,
26603 Aurich,
Vorherige Terminabsprache: 04941/16-6041, 16-6042 oder 16-6043
Montag bis Mittwoch in der Zeit von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag in der Zeit von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag in der Zeit von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Gemeinde Hinte,
Brückstraße 11a,
26759 Hinte,
Vorherige Terminabsprache: 04925/9211-60 oder unter der E-Mail-Adresse: kuhlmann@hinte.de
Montag bis Freitag in der Zeit von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Montag und Donnerstag in der Zeit von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag in der Zeit von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Gemeinde Krummhörn,
Rathausstraße 2,
26736 Krummhörn,
Vorherige Terminabsprache: 04923/916-0
Montag, Dienstag und Donnerstag in der Zeit von 8:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch in der Zeit von 08:30 Uhr bis 15:00 Uhr
Freitag in der Zeit von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Aufgrund der derzeitigen Entwicklung um die Corona-Pandemie und dem damit eingeschränkten Zugang zum Kreishaus des Landkreises Aurich sowie den Rathäusern der Gemeinde Hinte und der Gemeinde Krummhörn ist die Einsichtnahme in die Antragsunterlagen bis auf weiteres nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich. Bitte wenden Sie sich dazu innerhalb der genannten Dienststunden telefonisch an die vorgenannten Telefonnummern. Die am Tage der Einsichtnahme geltenden Hygiene- und Schutzmaßnahmen sind entsprechend umzusetzen und zu beachten. Nähere Informationen zu den Hygiene- und Schutzmaßnahmen sind der Internet-Seite des Landkreises Aurich unter www.landkreis-aurich.de (Bekanntmachungen > Bekanntmachungen > Windenergie) zu entnehmen.
Die zur Einsichtnahme ausliegenden Unterlagen können für die Dauer der Auslegung auch digital im UVP-Portal Niedersachsen unter https://uvp.niedersachsen.de/ oder über die Internet-Seite des Landkreises Aurich unter www.landkreis-aurich.de (Bekanntmachungen> Bekanntmachungen > Windenergie) eingesehen werden.
Als entscheidungserhebliche Berichte und Empfehlungen liegen u.a. folgende Antragsunterlagen und Stellungnahmen vor:
- Allgemein verständliche Kurzbeschreibung nach § 4 Abs. 3 der 9. BImSchV - Dense & Lorenz, Büro für angewandte Ökologie und Landschaftsplanung GbR vom 14.12.2020
- Schalltechnisches Gutachten für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergie-anlagen am Standort Hinte- Großer Ochsenkamp, Bericht-Nr. 3898-20-L2 – IEL GmbH vom 31.01.2020 (Interimsverfahren) sowie vorangegangene Stellungnahmen der IEL GmbH vom 18.09.2018 (Nr. 3898-18-L1_01_02) und 05.09.2019 (Nr. 3898-19-L1_01_03)
- Schalltechnisches Gutachten für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergie-anlagen am Standort Hinte- Großer Ochsenkamp, Bericht-Nr. 3898-16-L1 – IEL GmbH vom 11.11.2016 (alternatives Verfahren) sowie ergänzende Stellungnahmen der IEL GmbH vom 06.10.2017 (Nr. 3898-17-L1_01_01) und 16.03.2018
- Berechnung der Rotorschattenwurfdauer von zwei Windenergieanlagen am Standort Hinte- Großer Ochsenkamp, Bericht-Nr. 3898-16-S1 - IEL GmbH vom 19.12.2016
- Gutachten zur Bewertung der Funktionalität von Eisansatzerkennungssystemen zur Verhinderung von Eisabwurf an ENERCON Windenergieanlagen: Eisansatzerkennung nach dem ENERCON-Kennlinienverfahren - TÜV-Nord EnSys GmbH & Co. KG, Bericht Nr. 8111 881 239 Rev.6 vom 04.06.2020
- Brandschutzkonzept für die Errichtung einer Windenergieanlage des Typs Enercon E-82 E2 mit 138 m Nabenhöhe - Brandschutzbüro Monika Tegtmeier vom 16.02.2017
- Typenprüfung E-82 E2/BF/137/24/01, Rev. 0 – Enercon GmbH
- Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Neubau einer Windenergieanlage (WEA 1) in der Gemeinde Hinte (mit integriertem Bodenmanagementkonzept) - Dense & Lorenz, Büro für angewandte Ökologie und Landschaftsplanung GbR vom 14.12.2020
- Umweltverträglichkeitsprüfungsbericht (UVP-Bericht) zur Errichtung von zwei Windenergieanlagen in der Gemeinde Hinte - Dense & Lorenz, Büro für angewandte Ökologie und Landschaftsplanung GbR vom 14.12.2020
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zur Errichtung von zwei Windkraftanlagen in der Gemeinde Hinte (Landkreis Aurich) – Schreiber Umweltplanung vom 27.09.2020
- Avifaunistische Untersuchung zu einem WEA-Antrag nach BImSchG in Hinte, Landkreis Aurich - Kalberlah -Bodenbiologie vom 22.02.2017
- Avifaunistischer Fachbeitrag: Die Brut- und Gastvögel im Umfeld der WKA-Standorte der Scholz Wind GbR in der Gemeinde Hinte (Landkreis Aurich), Erfassungen in der Brutsaison 2018/19 – Schreiber Umweltplanung vom 30.09.2020
- Fledermauskundliche Untersuchung zu einem Antrag nach BImSchG zur Errichtung von zwei WEA in Hinte, Landkreis Aurich, Aktualisierung des Endberichts aus 2016, PNr.: 0450.1 – Echolot GbR vom 04.09.2020
- Fledermauskundliche Untersuchung zu einem Antrag nach BImSchG zur Errichtung von zwei WEA in Hinte, Landkreis Aurich, PNr.: 0450.1 – Echolot GbR vom 26.10.2016
- Gutachten zur Standorteignung von WEA am Standort Hinte Osterhusen, Referenz-Nr. F2E-2020-TGF-029, Rev. 1 - Fluid & Energy Engineering GmbH & Co. KG vom 16.04.2020
- Dokumentation der Standortbesichtigung im Rahmen der Bewertung der Standorteignung von WEA am Standort Hinte Osterhusen, Referenz-Nr. F2E-2020-TGF-029 - Fluid & Energy Engineering GmbH & Co. KG vom 07.04.2020
- Geotechnischer Bericht, Projekt 1201-16-1 Windpark Hinte, zwei Windenergieanlagen - Ingenieurgeologie Dr. Lübbe vom 14.02.2017
- Kurzbericht, Projekt 1201-16-1 Windpark Hinte, Bewertung sulfatsaure Böden – Ingenieurgeologie Dr. Lübbe vom 14.02.2017
- Stellungnahme zur Abschätzung der zu erwartenden Wassermenge bei einer Grundwasserabsenkung; Projekt 1201-16-1 – Ingenieurgeologie Dr. Lübbe vom 23.06.2020
- Stellungnahme zur Abschätzung der Auswirkungen auf den Grundwasserspiegel bei Grundwasserabsenkung; Ergänzende Stellungnahme zur Stellungnahme vom 23.06.2020 - Ingenieurgeologie Dr. Lübbe vom 07.07.2020
- Stellungnahme zur Abschätzung der zu erwartenden Wassermenge bei einer Grundwasserabsenkung; Ergänzende Stellungnahme zur Stellungnahme vom 23.06.2020 - Ingenieurgeologie Dr. Lübbe vom 20.11.2020
- Stellungnahme zur Abschätzung der Auswirkungen der Grundwasserabsenkung auf Altlast Nr. 452 011 4 03, Projekt 1201-16-1 - Ingenieurgeologie Dr. Lübbe vom 20.11.2020
- Signaturtechnisches Gutachten zur Planung von Windenergieanlagen im Bereich Hinte und im Einflussbereich der militärischen Radaranlage Brockzetel, Gutachten Nr. TAEYO2-092/17 - Airbus Defence and Space GmbH vom 19.04.2017
- Wasserrechtliche Anträge auf Verrohrung von Gewässern vom 26.05.2020
- Stellungnahmen der Gemeinde Hinte vom 11.08.2017 und 18.04.2019
- Stellungnahme der Bundesnetzagentur vom 22.02.2018
- Stellungnahme des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie vom 01.03.2018
- Stellungnahme der TenneT TSO GmbH vom 06.03.2018
- Stellungnahmen des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr vom 21.03.2018, 27.11.2018 und 02.05.2019
- Stellungnahme der Ostfriesischen Landschaft vom 23.03.2018
- Stellungnahmen der unteren Abfall- und Bodenschutzbehörde vom 30.04.2018 und 19.07.2018
- Stellungnahme der unteren Denkmalschutzbehörde vom 07.05.2018
- Stellungnahme der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr vom 09.05.2018
- Stellungnahme der unteren Landesplanungsbehörde (Raumordnung) vom 15.03.2019
- Stellungnahme des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes Emden vom 08.07.2019
Etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben können vom 22.03.2021 bis zum 21.05.2021 schriftlich oder elektronisch beim Landkreis Aurich, der Gemeinde Hinte oder der Gemeinde Krummhörn erhoben werden. Einwendungen werden dem Antragsteller und den Behörden, deren Aufgabenbereich durch die Einwendungen berührt ist, bekannt gegeben. Auf Verlangen des Einwenders sollen dessen Name und Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Die rechtzeitig gegen das Vorhaben erhobenen Einwendungen werden am 13.07.2021 um 09:00 Uhr im Seminarhotel Aurich, Raum Borkum, Grüner Weg 2, 26605 Aurich mit den Einwendern und dem Antragsteller erörtert. Der Erörterungstermin ist öffentlich. Er dient dazu, die rechtzeitig gegen das Vorhaben erhobenen Einwendungen zu erörtern, soweit diese für die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen nach dem BImSchG von Bedeutung sein können. Er soll denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, Gelegenheit geben, ihre Einwendungen zu erläutern. Die formgerecht erhobenen Einwendungen werden auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert. Für die Teilnahme am Erörterungstermin wird um Anmeldung bis zum 05.07.2021 per Email an info@landkreis-aurich.de gebeten. Nähere Informationen zu den am Erörterungstermin geltenden Hygiene- und Schutzmaßnahmen sind der Internet-Seite des Landkreises Aurich unter www.landkreis-aurich.de (Bekanntmachungen > Bekanntmachungen > Windenergie) zu entnehmen.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Erörterungstermin aufgrund einer Ermessensentscheidung nach § 10 Abs. 6 BImSchG durchgeführt wird. Sofern die erhobenen Einwendungen nach Einschätzung der Genehmigungsbehörde keiner Erörterung bedürfen, wird gesondert öffentlich bekannt gemacht, dass der Erörterungstermin nicht stattfindet. Bei der Ermessensentscheidung können nach § 5 Abs. 1 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG) vom 20.05.2020 (BGBl. I S. 1041) auch geltende Beschränkungen aufgrund der COVID-19-Pandemie und das Risiko der weiteren Ausbreitung des Virus berücksichtigt werden.
Sollte eine Verlegung des Erörterungstermins erforderlich sein, werden der Antragsteller und diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben, über Ort und Zeit des neuen Erörterungstermins benachrichtigt. Die Benachrichtigung kann auch durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann.
Aurich, den 12.03.2021
Landkreis Aurich
Der Landrat