Bekanntmachung nach dem Nds. Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Die Samtgemeinde Brookmerland, Am Markt 10, 26529 Marienhafe hat die Plangenehmigung für die Errichtung eines Hamco-Durchlasses im Gewässer II. Ordnung Nr. 382 „Upganter Zugschloot“ am Dreescher Weg in der Gemarkung Upgant-Schott; Flur: 6, Flurstück: 127/5 sowie Flur: 17, Flurstück: 113/26 beantragt.
Der Landkreis Aurich hat eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles gemäß § 5 des Nds. Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG) durchgeführt.
Die Vorprüfung hat aus folgenden Gründen ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben nicht erforderlich ist.
Erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen sind durch den Gewässerausbau aufgrund der kleinräumigen Auswirkungen und des Standortes von mäßiger Bedeutung und geringer biologischer Vielfalt ohne geschützte oder gefährdete Tier- oder Pflanzenarten oder Schutzgebiete nicht zu erwarten.
Diese Feststellung wird hiermit nach § 6 NUVPG bekannt gemacht. Die Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar.
Aurich, den 16.02.2021
Landkreis Aurich – Der Landrat