Detail

Öffentliche Bekanntmachung eines Antrages nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz Enercon GmbH (Az.: 1815/2016 WP Dietrichsfeld)

ACHTUNG geänderter Erörterungstermin

am Dienstag, den 27.10.2020 um 9.30 Uhr

im Seminarhotel Aurich, Raum Borkum, 26605 Aurich, Grüner Weg 2

 

Die Enercon GmbH, Dreekamp 5, 26605 Aurich, beabsichtigt auf den Grundstücken in der Gemarkung Tannenhausen, Flur 15, Flurstücke 10/2, 49 und 43/2 die Errichtung und den Betrieb von 3 Windenergieanlagen des Typs Enercon E-126/EP3 TES mit einer Nabenhöhe von 135,31 m, einer Gesamthöhe von 198,70 m und einer Kapazität von jeweils 4.000 kW. Der Antragsteller beabsichtigt, die Anlagen voraussichtlich im Jahr 2021 in Betrieb zu nehmen.

Das Vorhaben bedarf der Genehmigung gem. § 4 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz -BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274); zuletzt geändert durch Artikel 103 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328), i. V. m. § 1 der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen -4. BImSchV-) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440), sowie der lfd. Nr. 1.6.2 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV. Zuständig für die Erteilung der Genehmigung ist der Landkreis Aurich.

Der Landkreis Aurich hat gemäß § 5 Absatz 1 i.V.m. § 7 Abs. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und Ziffer 1.6.3 der Anlage 1 zum UVPG in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt durch Artikel 117 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert, festgestellt, dass die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Für das Vorhaben wurde ein Umweltverträglichkeitsprüfungsbericht (UVP-Bericht) vorgelegt.

Das Vorhaben wird hiermit gem. § 10 Abs. 3 BImSchG i.V.m. §§ 8 ff. der 9. BImSchV öffentlich bekannt gemacht.

Der Antrag auf Erteilung der Genehmigung mitsamt seiner beigefügten Unterlagen, die Angaben über die Auswirkungen der Anlagen auf die Nachbarschaft und die Allgemeinheit enthalten einschließlich dem UVP-Bericht, werden für die Dauer eines Monats zur Einsichtnahme ausgelegt. Darüber hinaus werden auch die der Genehmigungsbehörde im Zeitpunkt der Bekanntmachung vorliegenden entscheidungserheblichen behördlichen Stellungnahmen, die Angaben über die Auswirkungen der Anlagen auf die Nachbarschaft und die Allgemeinheit oder Empfehlungen zur Begrenzung dieser Auswirkungen enthalten, ausgelegt. Die Auslegungsfrist beginnt mit dem 03.08.2020 und endet am 02.09.2020. Die Unterlagen können bei den folgenden Stellen zu den dort angegebenen Zeiten eingesehen werden:

 

-  Landkreis Aurich,

Kirchdorfer Straße 7-9,

Zimmer-Nr. 201,

26603 Aurich,

 

während der Dienststunden:

Montag bis Mittwoch in der Zeit von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Donnerstag in der Zeit von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Freitag in der Zeit von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Vorherige Terminabsprache: 04941/16-6041, 16-6042 oder 16-6043

 

-  Stadt Aurich,

Fachdienst Planung – Erdgeschoss, Zimmer 23

Bgm.-Hippen-Platz 1

26603 Aurich,

 

während der Dienststunden:

Montag bis Mittwoch in der Zeit von 8:00 Uhr bis 15:30 Uhr sowie

Donnerstag in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr und

Freitag in der Zeit von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr

Vorherige Terminabsprache: 04941/12-2121

 

Samtgemeinde Holtriem,

Zimmer 17

Auricher Straße 9,

26556 Westerholt,

 

während der Dienststunden:

Montag bis Freitag in der Zeit von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag in der Zeit von 14:30 Uhr bis 16:00 Uhr

Donnerstag in der Zeit von 14:30 Uhr bis 17:00 Uhr

Vorherige Terminabsprache: 04975 - 9193 - 17

 

 Aufgrund der derzeitigen Entwicklung um die Corona-Pandemie und dem damit eingeschränkten Zugang zum Kreishaus des Landkreises Aurich und dem Rathaus der Stadt Aurich ist die Einsichtnahme in die Antragsunterlagen bis auf weiteres nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich. Bitte wenden Sie sich dazu innerhalb der genannten Dienststunden telefonisch an die vorgenannten Telefonnummern. Die am Tage der Einsichtnahme geltenden Hygiene- und Schutzmaßnahmen sind entsprechend umzusetzen und zu beachten. Nähere Informationen zu den Hygiene- und Schutzmaßnahmen sind der Internet-Seite des Landkreises Aurich unter www.landkreis-aurich.de (Bekanntmachungen > Bekanntmachungen > Windenergie) zu entnehmen.

Die zur Einsichtnahme ausliegenden Unterlagen können für die Dauer der Auslegung auch digital im UVP-Portal Niedersachsen unter https://uvp.niedersachsen.de/ oder über die Internet-Seite des Landkreises Aurich unter www.landkreis-aurich.de (Bekanntmachungen> Bekanntmachungen > Windenergie) eingesehen werden.

Der Behörde liegen als Bestandteil der Antragsunterlagen u. a. folgende entscheidungserhebliche Berichte und Empfehlungen vor:

 

Kurzbeschreibung nach § 4 Abs. 3 i.V.m. § 4e der 9. BImSchV - Dr. Born – Dr. Ermel GmbH vom 02.12.2019

 

 Schallimmissionsprognose, Bericht Nr. 3576-18-L5 - IEL GmbH vom 15.06.2018

 

IEL-Stellungnahme 3576-18-L5+S3_01_01 – IEL GmbH vom 08.01.2019

 

Schallimmissionsprognose, Bericht Nr. 3576-20-L6 - IEL GmbH vom 28.02.2020

 

Schattenwurfprognose, Bericht Nr. 3576-18-S3 - IEL GmbH vom 19.06.2018

 

Beurteilung der optisch bedrängenden Wirkung „Windpark Dietrichsfeld“ - Dr. Born – Dr. Ermel GmbH vom 05.11.2018

 

Bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung – Enercon GmbH vom 21.07.2020

 

Gutachten zur Bewertung der Funktionalität von Eiserkennungssystemen zur Verhinderung von Eisabwurf an Enercon Windenergieanlagen - TÜV-Nord Bericht Nr. 8111 881 239 Rev.5 vom 19.09.2018

 

Brandschutzkonzept für die Errichtung einer Windenergieanlage des Typs Enercon E-126 EP3 mit 135 m Nabenhöhe - Brandschutzbüro Monika Tegtmeier vom 02.10.2018

 

Typenprüfung E-126 EP3-MST-135-FB-C-01 – Enercon GmbH

 

Artenschutzrechtliche Prüfung (saP) - Dr. Born - Dr. Ermel GmbH vom 26.09.2019

 

Bodenmanagementkonzept - Dr. Born - Dr. Ermel GmbH vom 25.09.2019

 

Umweltverträglichkeitsprüfungsbericht mit integriertem landschaftspflegerischem Begleitplan (LBP)- Dr. Born - Dr. Ermel GmbH vom 02.12.2019

 

Gutachten zur Standorteignung von WEA am Standort Dietrichsfeld, Nr. F2E-2019-TGR-043, Rev. 3 - Fluid & Energy Engineering GmbH & Co. KG vom 26.02.2019

 

Geotechnischer Bericht als Gründungsempfehlung, Projekt 16.189 Windpark Dietrichsfeld - Baugrund Ammerland GmbH vom Januar 2019

 

Erläuterungsbericht zur hydraulischen Berechnung von Wasserhaltungsmaßnahmen, Projekt 16.189 Windpark Dietrichsfeld, - Baugrund Ammerland GmbH vom Januar 2019

 

Signaturtechnisches Gutachten zum Windpark Dietrichsfeld im Einflussbereich der militärischen Radaranlage Brockzetel, Gutachten Nr. TAECS42-080/15 - Airbus Defence and Space GmbH vom 21.01.2016

 

Ergänzende radartechnische Untersuchung der Realisierungsmöglichkeiten für die Planungsänderung im WP Dietrichsfeld im Nahbereich der Radaranlage Brockzetel - Ergänzung zum Gutachten TAECS42-080/15 vom 21.01.2016 - Airbus Defence and Space GmbH vom 30.03.2016

 

Ergänzung zum Gutachten TAECS42-080/15 vom 21.01.2016 – Änderung des geplanten WEA-Typs - Airbus Defence and Space GmbH vom 22.06.2018

 

Anträge auf wasserrechtliche Erlaubnis nach § 8 WHG für die Entnahme von Grundwasser vom 13.01.2020

 

Wasserrechtlicher Antrag auf Verrohrung von Gewässern, temporäre Grundwasserentnahme und - einleitung sowie Grundwasserherstellung - Dr. Born - Dr. Ermel GmbH vom 02.07.2019

 

Stellungnahme Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr vom 13.12.2016 und 25.07.2017

 

Stellungnahme Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr – Luftfahrtbehörde vom 21.10.2016 und 28.07.2017

 

Stellungnahme Ostfriesische Landschaft vom 15.09.2016

 

Stellungnahme Untere Abfall- und Bodenschutzbehörde vom 14.09.2016

 

Stellungnahme Abt. f. Zivil- u. Feuerschutz vom 13.09.2016

 

Etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben können vom 03.08.2020 bis zum 02.10.2020 schriftlich beim Landkreis Aurich, der Samtgemeinde Holtriem oder der Stadt Aurich erhoben werden. Einwendungen werden der Antragstellerin und den Behörden, deren Aufgabenbereich durch die Einwendungen berührt ist, bekannt gegeben. Auf Verlangen des Einwenders sollen dessen Name und Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Die rechtzeitig gegen das Vorhaben erhobenen Einwendungen werden am 27.10.2020 um 09:00 Uhr im Sitzungssaal 1.106 des Kreisverwaltungsgebäudes, Fischteichweg 7-13, 26603 Aurich mit den Einwendern und der Antragstellerin erörtert. Der Erörterungstermin ist öffentlich. Er dient dazu, die rechtzeitig gegen das Vorhaben erhobenen Einwendungen zu erörtern, soweit diese für die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen nach dem BImSchG von Bedeutung sein können. Er soll denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, Gelegenheit geben, ihre Einwendungen zu erläutern. Die formgerecht erhobenen Einwendungen werden auch bei Ausbleiben der Antragstellerin oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert. Nähere Informationen zu den am Erörterungstermin geltenden Hygiene- und Schutzmaßnahmen sind der Internet-Seite des Landkreises Aurich unter www.landkreis-aurich.de (Bekanntmachungen > Bekanntmachungen > Windenergie) zu entnehmen.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Erörterungstermin aufgrund einer Ermessensentscheidung nach § 10 Abs. 6 BImSchG durchgeführt wird. Sofern die erhobenen Einwendungen nach Einschätzung der Genehmigungsbehörde keiner Erörterung bedürfen, wird gesondert öffentlich bekannt gemacht, dass der Erörterungstermin nicht stattfindet.

Sollte eine Verlegung des Erörterungstermins erforderlich sein, werden die Antragstellerin und diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben, über Ort und Zeit des neuen Erörterungstermins benachrichtigt. Die Benachrichtigung kann auch durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann.

 

Aurich, den 24.07.2020

Landkreis Aurich

Der Landrat

 

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