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Geplantes Naturschutzgebiet NSG „Großes Meer, Loppersumer Meer“ für den Bereich des Landkreises Aurich

Der Landkreis Aurich plant, Teilbereiche des Europäischen Vogelschutzgebietes „Ostfriesische Meere“ (V09) sowie Teilbereiche des Fauna-Flora-Habitat-Gebiet 004 (FFH 004) als Naturschutzgebiet „Großes Meer, Loppersumer Meer“ auszuweisen. Betroffen hiervon sind die Gemeinden Südbrookmerland und Hinte auf dem Gebiet des Landkreises Aurich.

Derzeit wird das Verfahren zum Erlass einer entsprechenden Verordnung durchgeführt. Der Verordnungsentwurf sowie die Begründung liegen mit den dazugehörigen Karten gem. § 14 Abs. 1 und 2 in Verbindung mit § 16 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) vom 19.02.2010 (Nds. GVBl. S. 104) vom

 

29.06.2020 bis 29.07.2020

 

bei den folgenden Verwaltungen während der jeweiligen Dienststunden nur nach vorheriger Terminvereinbarung aus:

 

  • Gemeinde Südbrookmerland, Westvictorburer Straße 2, 26624 Südbrookmerland,
    • Terminvereinbarung: Tel.: 04942/209 0 o. 209 308
  • Gemeinde Hinte, Brückstraße 11 A, 26759 Hinte,
    • Terminvereinbarung: Tel.: 04925/92 110
  • Landkreis Aurich, Kirchdorfer Straße 7-9, 26603 Aurich
    • Terminvereinbarung: Tel.: 04941/16 6041, 16 6042 o. 16 6043

 

Aufgrund der derzeitigen Entwicklung um die Corona-Pandemie und dem damit eingeschränkten Zugang zu den Dienstsitzen der o.g. Behörden ist die Einsichtnahme in die Antragsunterlagen bis auf weiteres nur nach vorheriger telefonischer oder persönlicher Terminvereinbarung möglich. Bitte wenden Sie sich dazu vorab telefonisch oder persönlich während der Dienststunden an die auslegende Behörde. Die am Tage der Einsichtnahme geltenden Hygiene- und Schutzmaßnahmen sind entsprechend umzusetzen und zu beachten. Nähere Informationen zu den Hygiene- und Schutzmaßnahmen finden Sie hier.

Die zur Einsichtnahme ausliegenden Unterlagen können für die Dauer der Auslegung auch digital hier eingesehen werden.

In der Auslegungszeit kann jedermann bei den oben genannten Verwaltungen Bedenken oder Anregungen zur geplanten Naturschutzgebietsverordnung vorbringen.

Auf die Aushänge in den Bekanntmachungskästen am jeweiligen Dienstsitz der o. g. Behörden wird hingewiesen.

 

Aurich, 22.06.2020                                                                                        

Landkreis Aurich

Der Landrat