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Öffentliche Bekanntmachung eines Antrages nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz Bürgerwindpark Königsmoor GmbH & Co. KG (Az.: 982/2016)

Die Bürgerwindpark Königsmoor GmbH & Co. KG, Pfalzdorfer Str. 59, 26607 Aurich, beabsichtigt auf den Grundstücken in der Gemarkung Pfalzdorf, Flur 1, Flurstück 25; Flur 4 Flurstücke 39/1 und 43/1 die Errichtung und den Betrieb von 3 Windenergieanlagen des Typs Enercon E-82 E2 TES mit einer Nabenhöhe von 108,38 m, einer Gesamthöhe von 149,38 m und einer Kapazität von jeweils 2.300 kW. Der Antragsteller beabsichtigt, die Anlagen voraussichtlich im 2. Halbjahr 2020 in Betrieb zu nehmen.

Das Vorhaben bedarf der Genehmigung gem. § 4 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz -BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274); zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. April 2019 (BGBl. I S. 432), i. V. m. § 1 der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen -4. BImSchV-) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440), sowie der lfd. Nr. 1.6.2 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV. Zuständig für die Erteilung der Genehmigung ist der Landkreis Aurich.

Der Landkreis Aurich hat gemäß § 5 Absatz 1 i.V.m. § 9 Abs. 2 Ziffer 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und Ziffer 1.6.1 der Anlage 1 zum UVPG in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2513) geändert, festgestellt, dass die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Für das Vorhaben wurde ein Umweltverträglichkeitsprüfungsbericht (UVP-Bericht) vorgelegt.

Das Vorhaben wird hiermit gem. § 10 Abs. 3 BImSchG i.V.m. §§ 8 ff. der 9. BImSchV öffentlich bekannt gemacht.

Der Antrag auf Erteilung der Genehmigung mitsamt seiner beigefügten Unterlagen, die Angaben über die Auswirkungen der Anlagen auf die Nachbarschaft und die Allgemeinheit enthalten einschließlich dem UVP-Bericht, werden für die Dauer eines Monats zur Einsichtnahme ausgelegt. Darüber hinaus werden auch die der Genehmigungsbehörde im Zeitpunkt der Bekanntmachung vorliegenden entscheidungserheblichen behördlichen Stellungnahmen, die Angaben über die Auswirkungen der Anlagen auf die Nachbarschaft und die Allgemeinheit oder Empfehlungen zur Begrenzung dieser Auswirkungen enthalten, ausgelegt. Die Auslegungsfrist beginnt mit dem 15.06.2020 und endet am 14.07.2020. Die Unterlagen können bei den folgenden Stellen zu den dort angegebenen Zeiten eingesehen werden:

 

-Landkreis Aurich,

Kirchdorfer Straße 7-9,

Zimmer-Nr. 201,

26603 Aurich,

 

während der Dienststunden:

Montag bis Mittwoch in der Zeit von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Donnerstag in der Zeit von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Freitag in der Zeit von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Vorherige Terminabsprache: 04941/16-6041, 16-6042 oder 16-6043

 

-Stadt Aurich,

Bgm.-Hippen-Platz 1,

26603 Aurich,

Fachdienst Planung – Erdgeschoss, Zimmer 23;

 

während der Dienststunden:

Montag bis Mittwoch in der Zeit von 8:00 Uhr bis 15:30 Uhr sowie

Donnerstag in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr und

Freitag in der Zeit von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr

Vorherige Terminabsprache: 04941/12-2121

 

Aufgrund der derzeitigen Entwicklung um die Corona-Pandemie und dem damit eingeschränkten Zugang zum Kreishaus des Landkreises Aurich und dem Rathaus der Stadt Aurich ist die Einsichtnahme in die Antragsunterlagen bis auf weiteres nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich. Bitte wenden Sie sich dazu innerhalb der genannten Dienststunden telefonisch an die vorgenannten Telefonnummern. Die am Tage der Einsichtnahme geltenden Hygiene- und Schutzmaßnahmen sind entsprechend umzusetzen und zu beachten. Nähere Informationen zu den Hygiene- und Schutzmaßnahmen sind der Internet-Seite des Landkreises Aurich unter www.landkreis-aurich.de (Bekanntmachungen > Bekanntmachungen > Windenergie) zu entnehmen.

 

Die zur Einsichtnahme ausliegenden Unterlagen können für die Dauer der Auslegung auch digital im UVP-Portal Niedersachsen unter https://uvp.niedersachsen.de/ oder über die Internet-Seite des Landkreises Aurich unter www.landkreis-aurich.de (Bekanntmachungen> Bekanntmachungen > Windenergie) eingesehen werden.

Der Behörde liegen als Bestandteil der Antragsunterlagen u. a. folgende entscheidungserhebliche Berichte und Empfehlungen vor:

 

-Kurzbeschreibung nach § 4 Abs. 3 i.V.m. § 4e der 9. BImSchV - Dr. Born – Dr. Ermel GmbH vom 01.03.2019

-Schallimmissionsprognose, Bericht Nr. 3715-15-L1 - IEL GmbH vom 11.12.2015

-Schallimmissionsprognose, Bericht Nr. 3715-18-L2 - IEL GmbH vom 30.07.2018

- IEL-Stellungnahme 3715-19-L2_01_01 – IEL GmbH vom 11.12.2019

-Schattenwurfprognose, Bericht Nr. 3715-18-S2 - IEL GmbH vom 17.07.2018

-Bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung – Enercon GmbH vom 23.05.2019

-Gutachten zur Bewertung der Funktionalität von Eiserkennungssystemen zur Verhinderung von Eisabwurf an Enercon Windenergieanlagen - TÜV-Nord Bericht Nr. 8111 881 239 Rev.5 vom 19.09.2018

-Brandschutzkonzept für die Errichtung einer Windenergieanlage des Typs Enercon E-82 E2 mit 108 m Nabenhöhe - Brandschutzbüro Monika Tegtmeier vom 16.02.2017

-Typenprüfung E-82 E2/BF/107/23/01 Rev.11 – Enercon GmbH

-Aktueller Projektstatus zur Revision der Typenprüfung der Windenergieanlage ENERCON E-82 - TÜV Nord Cert GmbH vom 17.12.2019

-Brutvogeluntersuchungen für die Potenzialflächen 1 - 7 zur 45. Änderung Flächennutzungsplanung Windenergie Stadt Aurich - Dipl. Ing. Uwe Gerhard vom 06.12.2017

-Untersuchung zur Fledermausfauna und artenschutzrechtliche Bewertung - Planvorhaben: Bürgerwindpark Königsmoor - Echolot GbR vom November 2012

-Fledermausmonitoring an zwei Windenergieanlagen (WEA) im Windpark Königsmoor - Echolot GbR vom 12.03.2015

-Bericht zur Fledermaustodfundsuche 2015 für 2 Windenergieanlagen im Königsmoor bei Aurich - Dipl. Ing. Petra Wiese-Liebert vom März 2016

-Untersuchung zur Fledermausfauna und artenschutzrechtlichen Bewertung fürs Genehmigungsverfahren nach BImSchG - Echolot GbR vom Juli 2018

-Artenschutzrechtliche Prüfung (saP) - Dr. Born - Dr. Ermel GmbH vom 01.03.2019

-Bodenmanagementkonzept - Dr. Born - Dr. Ermel GmbH vom 11.02.2019

-Umweltverträglichkeitsprüfungsbericht mit integriertem landschaftspflegerischem Begleitplan (LBP)- Dr. Born - Dr. Ermel GmbH vom 01.03.2019

-Fachbeitrag Avifauna - 45. Änderung der Flächennutzungsplanung Stadt Aurich – Teilgebiet „Buchweizenweg“ (Erweiterung Windpark Königsmoor) - Regioplan-Landschaftsplanung vom April 2016/August 2016

-Fachbeitrag Avifauna - 45. Änderung der Flächennutzungsplanung Stadt Aurich – Teilgebiet „Buchweizenweg“ (Erweiterung Windpark Königsmoor) - Regioplan-Landschaftsplanung vom April 2016

-Ergänzung der artenschutzrechtlichen Betrachtung / Brutvogelbestandsaufnahmen des geplanten Windparks Königsmoor /Pfalzdorf - Büro für Ökologie und Landschaftsplanung Matthias Bergmann vom 25.11.2016

-Gutachten zur Standorteignung von WEA am Königsmoor, Nr. F2E-2018-TGJ-047, Rev. 2 - Fluid & Energy Engineering GmbH & Co. KG vom 01.08.2018

-Erläuternde Stellungnahme zum Standort Königsmoor, Revision 0, Nr. F2E-2019-TGB-050 - Fluid & Energy Engineering GmbH & Co. KG vom 06.12.2019

-Geotechnischer Bericht als Gründungsempfehlung, Projekt W-00237 Windpark Königsmoor-  Baugrund Ammerland GmbH vom 17.09.2016

-Geotechnischer Bericht als Gründungsempfehlung, Projekt W-00237 Windpark Königsmoor, PSP 022 neu nach Standortverlegung - Baugrund Ammerland GmbH vom 05.07.2018

-Signaturtechnisches Gutachten zum Windpark Königsmoor im Einflussbereich der militärischen Radaranlage Brockzetel, Gutachten Nr. TAECS42-148/15 - Airbus Defence and Space GmbH vom 01.09.2015

-Signaturtechnisches Gutachten zum Windpark Königsmoor im Einflussbereich der militärischen Radaranlage Brockzetel, Gutachten Nr. TAECS42-366/15 15 - Airbus Defence and Space GmbH vom 13.11.2015

-Ergänzende radartechnische Untersuchung der Realisierungsmöglichkeiten für die Errichtung von Planungsanlagen im WP Königsmoor im Nahbereich der Radaranlage Brockzetel wegen der Standortänderung einer Planungsanlage - Ergänzung zum Gutachten TAECS42-366/15 vom 13.11.2015 – TEATE-242/18 15 - Airbus Defence and Space GmbH vom 30.05.2018

-Geotechnischer Bericht für temporäre Bauwasserhaltungen zum geplanten Bodenaustausch der Zuwegungen und Kranstellflächen PSP 021 bis PSP 023 Buchweizenweg, Projekt 16.186 Windpark Königsmoor - Baugrund Ammerland GmbH vom 19.02.2019

-Bauzeitliche Grundwasserabsenkung, Projekt Nr. G1609359.1 - Geonovo GmbH vom 26.09.2016

-Erschließung Windpark Königsmoor 11042_TBA_3_PL_LP_0501 - Thalen Consult GmbH vom 05.10.2018

-Bewertung der Gefährdung einer Biogasanlage und Personen auf den Feldwegen durch die WEA - Veenker GmbH vom 19.10.2016

-Stellungnahme Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie vom 07.09.2016

-Stellungnahme Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr vom 31.10.2016

-Stellungnahme Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr – Luftfahrtbehörde vom 26.10.2016

-Stellungnahme OOWV Oldenburgisch-Ostfriesischer Wasserverband vom 15.11.2016

-Stellungnahmen Stadt Aurich vom 16.11.2016, 28.11.2016, 08.12.2016 und 23.01.2020

-Stellungnahme Ostfriesische Landschaft vom 15.08.2016

-Stellungnahme Denkmalpflege vom 01.08.2016

-Stellungnahme Amt für Kreisstraßen, Wasserwirtschaft und Deiche vom 14.12.2016

-Stellungnahme Untere Abfall- und Bodenschutzbehörde vom 12.08.2016

Etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben können vom 15.06.2020 bis zum 14.08.2020 schriftlich beim Landkreis Aurich oder der Stadt Aurich erhoben werden. Einwendungen werden der Antragstellerin und den Behörden, deren Aufgabenbereich durch die Einwendungen berührt ist, bekannt gegeben. Auf Verlangen des Einwenders sollen dessen Name und Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Die rechtzeitig gegen das Vorhaben erhobenen Einwendungen werden am 08.09.2020 um 08:30 Uhr im Sitzungssaal 1.106 des Kreisverwaltungsgebäudes, Fischteichweg 7-13, 26603 Aurich mit den Einwendern und der Antragstellerin erörtert. Der Erörterungstermin ist öffentlich. Er dient dazu, die rechtzeitig gegen das Vorhaben erhobenen Einwendungen zu erörtern, soweit diese für die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen nach dem BImSchG von Bedeutung sein können. Er soll denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, Gelegenheit geben, ihre Einwendungen zu erläutern. Die formgerecht erhobenen Einwendungen werden auch bei Ausbleiben der Antragstellerin oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert. Nähere Informationen zu den am Erörterungstermin geltenden Hygiene- und Schutzmaßnahmen sind der Internet-Seite des Landkreises Aurich unter www.landkreis-aurich.de (Bekanntmachungen > Bekanntmachungen > Windenergie) zu entnehmen.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Erörterungstermin aufgrund einer Ermessensentscheidung nach § 10 Abs. 6 BImSchG durchgeführt wird. Sofern die erhobenen Einwendungen nach Einschätzung der Genehmigungsbehörde keiner Erörterung bedürfen, wird gesondert öffentlich bekannt gemacht, dass der Erörterungstermin nicht stattfindet.

Sollte eine Verlegung des Erörterungstermins erforderlich sein, werden die Antragstellerin und diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben, über Ort und Zeit des neuen Erörterungstermins benachrichtigt. Die Benachrichtigung kann auch durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann.

 

Aurich, den 05.06.2020

Landkreis Aurich

Der Landrat

 

https://uvp.niedersachsen.de/trefferanzeige?docuuid=11952123-53E3-4E4D-BEDF-1DD740B71290