Aktuelle Hinweise zur öffentlichen Auslegung in Zeiten Corona
Aufgrund der derzeitigen Entwicklung um die Corona-Pandemie und dem damit eingeschränkten Zugang zum Kreishaus des Landkreises Aurich und zu den Rathäusern der Städte und Gemeinden ist die Einsichtnahme in öffentlich ausliegende Unterlagen immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren bis auf weiteres nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich. Bitte wenden Sie sich dazu innerhalb der Dienststunden telefonisch an die Telefonnummern des Landkreises Aurich 04941/16-6041, 16-6042 und 16-6043 oder an die in den Bekanntmachungen genannten Telefonnummern der Städte und Gemeinden.
Das Kreishaus und die Rathäuser dürfen nur mit mit einer medizinischen Mund-Nasen-Schutz-Maske betreten werden. Außerdem wird zur Handdesinfektion aufgefordert.
Im Übrigen sind die Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes, der Verordnungen des Landes Niedersachsen sowie der Allgemeinverfügungen des Landkreises Aurich einzuhalten.
Aktuelle Informationen zum Thema Corona (inkl. Allgemeinverfügungen/Verordnungen des Landes)