Wahlen - eine Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises

- Landrat Theuerkauf am Wahlabend bei der Verkündung eines vorläufigen amtlichen Endergebnisses.
Für die Durchführung von Kommunalwahlen, Landtagswahlen, Bundestagswahlen und Wahlen zum Europäischen Parlament ist der Landkreis im Rahmen des übertragen Wirkungskreises zuständig. Das Fachamt hierfür ist der Innere Dienst. Wahlleiter ist in der Regel der Hauptverwaltungsbeamte, also der Landrat.
Für die Wahlen werden zahlreiche ehrenamtliche Wahlhelfer sowie an den Wahlabenden rund 20 Verwaltungsmitarbeiter eingesetzt. Wichtig ist natürlich, dass die (Computer-)Technik und die Telekommunikation reibungslos funktionieren. Die Zahl der eingesetzten ehrenamtlichen Wahlhelfer schwankt je nach Aufwand; bei einem Drei-Stimmen-Wahlrecht mit Kummulieren und Panaschieren muss mehr gezählt werden als bei einer Stichwahl zwischen zwei Bewerbern.
Vertretern der Parteien und Journalisten werden an den Wahlabenden im Kreishaus Büros zur Verfügung gestellt; durch einen Botendienst wird sichergestellt, dass sie zeitgleich mit dem Kreiswahlleiter alle eingehenden Schnellmeldungen aus den Kommunen auf ihren Schreibtisch bekommen. Mehr und mehr übernimmt das Internet diese Funktion.
Nach Auszählung aller Stimmen verkündet der Landrat im Kreishaus das vorläufige amtliche Endergebnis der Wahl auf Kreisebene; wenige Tage später, wenn die einzelnen Ergebnisse noch einmal überprüft sowie in der Hektik des Wahlabends trotz aller menschlichen Sorgfalt und technischen Unterstützung durchgerutschte Fehler beseitigt sind, tritt der zuvor gebildete Kreiswahlausschuss zusammen und stellt das endgültige Wahlergebnis fest.