
Die Kinder- und Jugendförderung des Landkreises Aurich veranstaltet von Januar 2010 bis April 2010 die 36. Jugendwinterfreizeit in Oberstaufen/Allgäu/Steibis.
Die Skifreizeit findet in dem Berggasthof "Falkenhütte" (1600 m) statt.
| Nr, | Datum | Tage | Gruppe |
| 1 | 21.01. - 30.01.2010 | 10 | Schule |
| 2 | 28.01. - 06.02.2010 | 10 | Schule |
| 3 | 04.02. - 13.02.2010 | 10 | Schule |
| 4 | 11.02. - 20.02.2010 | 10 | Schule |
| 5 | 18.02. - 27.02.2010 | 10 | Schule |
| 6 | 25.02. - 06.03.2010 | 10 | Schule |
| 7 | 04.03. - 13.03.2010 | 10 | Schule |
| 8 | 11.03. - 20.03.2010 | 10 | Schule / Einzelreisende / junge Erwachsene |
| 9 | 18.03. - 26.03.2010 | 9 | Jugendgruppe / Verein |
| 10 | 24.03. - 01.04.2010 | 9 | Eltern-Kind Freizeit |
| 11 | 30.03. - 07.04.2010 | 9 | Jugendgruppe / Verein |
Mindestteilnehmerzahl je Gruppe: 15 Personen
je Schulklasse 2 Lehrkräfte zum ermäßigten Preis
Jugendgruppe / Verein bis zu 15 TeilnehmerInnen ein Leiter, bei größeren Gruppen jede 16. Person, höchstens aber 4 Leiter zum ermäßigten Preis.
| Vollzahler | Ermäß.-Stufe 1 | Ermäß.-Stufe 2 | Lehrer / Leiter | |
| Schulen Termin 1-8 |
340 € | 300 € | 260 € | 260 € |
| Erwachsene Termin 8 |
365 € | - | - | - |
| Gruppen / Vereine Termine 9 + 11 TN bis Vollendung 27. Lebensjahr |
319 € | 284 € | 249 € | 284 € ohne Ausweis 175 € mit Ausweis |
| Gruppen / Vereine Termine 9 + 11 TN ab 28. Lebensjahr |
324 € | - | - | - |
| Familien / Termin 10 | 350 € Erwachsene |
326 € 14-17 Jahre |
285 € 5-13 Jahre |
193 € 0-4 Jahre |
In den Terminen 9 + 11 können nur LeiterInnen von Jugendgruppen mit gültiger JugendleiterCard zum halben Preis fahren.
Maßgebend für die Einstufung der TeilnehmerInnen ist das tatsächliche Alter bei Fahrtantritt.
Aufgrund der gestaffelten Teilnehmerpreise ist von allen Klassen und Gruppen eine Teilnehmerliste (auf Vordruck) einzureichen.
Abmeldungen und sonstige Änderungen sind schriftlich, möglichst per Fax (04941/16-5197) vom Klassenlehrer bzw. Gruppenleiter mitzuteilen.
Terminwünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt, allerdings muss die optimale Auslastung der Kapazitäten im Vordergrund stehen. Bei einer zu geringen Beteiligung von Schulklassen werden ggf. die ersten Termine gestrichen.
Der Belegungsplan für die Schulen wird nach Stand der Anmeldungen zum 15.10.2009 erstellt.
Der Belegungsplan für die Jugendgruppen / Vereine wird nach Stand der Anmeldungen zum 15.11.2009 erstellt.
Entsteht dem Landkreis Aurich durch Rücktritt einer Klasse / Gruppe nach bestätigter Anmeldung und ggf. Klärung von Terminfragen ein finanzieller Schaden (z. B. Zahlung von Ausfallgeld), so kann Regress genommen werden.
Tritt der/die Teilnehmer/in von der Freizeit zurück oder tritt er/sie ohne Ankündigung die Freizeit nicht an, kann der Landkreis Aurich eine angemessene Entschädigung verlangen.
Als Entschädigung werden folgende pauschalierte Sätze festgelegt:
Eine Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen und ist seitens des Landkreises Aurich nicht abgeschlossen.
Zunächst stellen die Personensorgeberechtigten anhand des „Berechnungsbogens“ fest, ob und ggf. welcher Zuschuss zu gewähren ist. Danach erklären sie auf dem Vordruck „Erklärung“, dass die Voraussetzungen für die Ermäßigungsstufe I oder II vorliegen. Die Angaben werden durch das Jugendamt in Stichproben überprüft. Die Berechnungsbögen und Erklärungen sind Klassen- bzw. Gruppenweise, entsprechend der Frist in der den Schulen/Gruppenleitern zugehenden Terminbestätigung, beim Jugendamt einzureichen.
Ein Zuschuss kann nur TeilnehmerInnen mit Wohnsitz im Landkreis Aurich gewährt werden.
TeilnehmerInnen des Familientermins kann kein weiterer Zuschuss gewährt werden.
Über die Höhe der Summe der Teilnehmerbeiträge erhält die/ der LeiterIn der Klasse/ Gruppe eine Zahlungsaufforderung. Die Beiträge sind in einer Summe zu zahlen.
Während des Aufenthaltes ist die Hausordnung der Hütte verbindlich.
Der Landkreis Aurich haftet nicht für Schäden, die während der Fahrt oder während des Aufenthaltes von den Klassen/Gruppen zu verantworten sind; hier haften diese selber.
Zur Vorbereitung der Fahrt findet auf Wunsch eine Infoveranstaltung statt, an der mindestens ein Lehrer und ein Schüler von den angemeldeten Klassen teilnehmen muss. Zu dieser Veranstaltung wird gesondert eingeladen.
Gerne sind Herr Buß und Herr Warfsmann auch bereit an Elternabenden bezüglich der Winterfreizeit teilzunehmen und dort direkt Auskünfte zu erteilen. Sollte hierfür Ihrerseits Bedarf bestehen, wird um Terminvereinbarung unter der angegebenen Telefonnummern gebeten.
Eine DVD ( ca. 15 min.) über die Winterfreizeit kann kostenlos beim Jugendamt entliehen oder als Steibis-Film direkt im Internet angesehen werden.
Die Anmeldung ist schriftlich einzureichen beim
Landkreis Aurich
- Kinder- und Jugendförderung -
Herr Buß, Herr Warfsmann
Brückstr. 15
26506 Norden