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Projekte

Projektauswahlkriterien und -verfahren

Für einen transparente und begründbare Entscheidung über die Genehmigung oder Ablehnung von Projektanträgen ist es notwendig, Entscheidungskriterien fest zu legen. Aus dem Leitbild sowie den Entwicklungszielen und Handlungsfeldern leiten die Akteure spezifische Kriterien für die Auswahl von Projekten ab:

  1. Umsetzungsbeitrag: Das Projekt trägt zur Erreichung mindestens eines Entwicklungsziels des REK bei.

  2. Vernetzung: Das Projekt trägt zur Vernetzung öffentlicher und privater Akteure in der Region bei und/oder fördert Kooperationen sowie Wissensaustausch, auch über die Nordseemarschen hinaus.

  3. "Auf zu neuen Ufern": Das Projekt stößt neue Entwicklungen in der Region an.

  4. Nachhaltigkeit: Das Projekt berücksichtigt soziale, ökonomische sowie ökologische Belange der Region.

  5. Chancengleichheit: Das Projekt berücksichtigt die Belange der verschiedenen Personen-gruppen der Nordseemarschen und trägt zur Chancengleichheit in den Nordseemarschen bei.

  6. Demografischer Wandel und Generationenverständigung: Das Projekt berücksichtigt die Ver-änderungen und Herausforderungen, die durch den demografischen Wandel entstehen, und/oder trägt zur Generationenverständigung bei.

  7. Arbeitsmarktrelevanz: Das Projekt hat positive Auswirkungen auf den lokalen und regionalen Arbeitsmarkt sowie die Einkommen in der Region.

  8. Langfristige Ausrichtung: Das Projekt ist darauf ausgelegt, seine Wirkung über die Dauer der Förderung hinaus zu entfalten.

  9. Finanzielle Tragfähigkeit: Das Projekt ist über die Förderung hinaus finanziell selbsttragend und/oder langfristig finanziell gesichert.

Auswahlverfahren für Projekte
Die Entscheidung über Projekte für die Umsetzung der Entwicklungsstrategie trifft die LAG in ihren Sitzungen. Die Geschäftsstelle bereitet zusammen mit den möglichen Projektträgern einen Entwurf zum LAG-Beschluss vor. In den öffentlichen Sitzungen präsentieren die Projektträger die Projektinhalte und den Beitrag des Projekts zur Entwicklungsstrategie der Nordseemarschen. Darüber hinaus werden die Strategie zur Finanzierung sowie Projektbausteine und Realisierungsschritte mit der LAG erörtert. Die LAG diskutiert das Projekt und bewertet es schließlich anhand der Projektauswahlkriterien. Dabei müssen mindestens die Kriterien 1-5 erfüllt sein. Die Projektbewertung anhand der weiteren Kriterien 6-9 dient der LAG als Grundlage für einen Qualitätsvergleich von Projektvorschlägen, der den Entscheidungen über den Mitteleinsatz vorangestellt wird. Sollten weitere Fragen oder Klärungsbedarf in der Diskussion auftauchen, bereiten die Projektträger die notwendigen Informationen auf und stellen sie der LAG in der Regel für die nächste Sitzung zur Verfügung. Diese Vorgehensweise hat sich in der bisherigen Förderpraxis für die Nordseemarschen sehr bewährt und soll in der neuen Förderperiode entsprechend fortgeführt werden.