Kreistag und Ausschüsse

Kreistag

Der Kreistag des Landkreises Aurich besteht aus 58 Abgeordneten und dem Landrat und ist das Hauptorgan des Landkreises. Er entscheidet über die elementaren Aufgaben des Landkreises, wie z. B. den Bau und die Unterhaltung der Kreisstraßen, der Schulen sowie Belange der Abfallwirtschaft. Zudem legt er die Richtlinien für die Verwaltung fest. Die Sitzungen des Kreistages sind überwiegend öffentlich.

Ausschüsse

Ein weiteres Organ des Landkreises ist der Kreisausschuss. Er besteht aus 11 stimmberechtigten Kreistagsmitgliedern. Dazu zählt der Landrat kraft seines Amtes. Der Kreisausschuss bereitet grundsätzlich Beschlüsse des Kreistages vor und entscheidet über Angelegenheiten in eigener Zuständigkeit, sowie über Angelegenheiten, die nicht zwingend vom Kreistag entschieden werden müssen und auch nicht dem Landrat obliegen. Die Sitzungen des Kreisausschusses sind nichtöffentlich.

Zudem bestehen weitere Fachausschüsse zur Vorbereitung der Beschlüsse im Kreisausschuss und Kreistag. Hierzu zählen u. a. der Kreisentwicklungs-, Jugendhilfe-, Schul- und Personalausschuss.